Rürup-Rente (Basis-Rente)

„Speck ansetzen“ fürs Alter durch Steuervorteile

Sinn und Zweck einer Rürup-Rente:

Die Rürup-Rente ist eine Möglichkeit zur privaten Vorsorge fürs Alter. Die gesetzliche Rentenversicherung kann lediglich als Grundversorgung im Pensionsalter gesehen werden und reicht bei Weitem nicht mehr aus, um den Lebensstandard zu erhalten.
Die Rürup-Rente ist der Gegenpol zur Riester-Rente. Sie bietet sich für alle Personen an, die die Riester-Rente nicht erhalten können und wurde für Selbstständige und Freiberufler konzipiert. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie staatlich durch Steuererleichterungen unterstützt wird. Deshalb bietet sie sich auch für Gutverdiener an, da der Steuervorteil bei hohem Gehalt größer ist.
Im Jahr 2017 können 84 % der Höchstgrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese liegt für Alleinstehende bei 23.362 Euro und für Ehepaare bei 46.724 Euro. Der abzusetzende Anteil steigt allerdings jährlich um zwei Prozent an, sodass im Jahr 2025 der gesamte Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Auszahlungen erfolgen ab dem 62. Lebensjahr bzw. mit Eintritt des Pensionsalters. Sie können nicht als einmalige Kapitalauszahlung erfolgen, sondern werden als lebenslange Rente bezahlt. Dabei unterliegt das Kapital der nachgelagerten Besteuerung, die bei Auszahlung greift.
Zu beachten: Der Gesetzgeber legte fest, dass die Rürup-Rente nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar ist.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Private Altersvorsorge sichert den Lebensstandard
  • Steuerliche Vorteile
  • Die Steuerfreigrenze wird jährlich um 2 % angehoben
  • Besonders empfehlenswert für Personen mit hohem Einkommen und Selbstständige

Darauf sollten Sie achten:

Der große Vorteil der Rürup-Rente ist die flexible Beitragszahlung. Insbesondere für Selbstständige ist diese Form der Altersvorsorge ratsam, da sie die Beitragszahlungen von Ihrem Geschäftsjahr abhängig machen können, indem sie z.B. einen festen Sockelbeitrag mit jährlich unterschiedlichen Sonderzahlungen kombinieren.
Sollten Sie in der Ansparphase insolvent werden, kann die Rürup-Rente nicht gepfändet werden. Dadurch wird Ihnen die Altersvorsorge gesichert. Allerdings gilt dieser Schutz bei Auszahlung nicht mehr. Bei einem Hartz IV-Antrag ist das Kapital der Rürup-Rente gesichert, es wird nicht in das Vermögen einberechnet.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Rürup-Vertrag mit zusätzlichen Versicherungen zu kombinieren. Die gängigsten Formen sind dabei der Hinterbliebenenschutz und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch die Zusatzversicherungen kann sichergestellt werden, dass Sie die Altersvorsorge nicht verlieren.
Zu beachten: Die Rürup-Rente gibt keine Beitragsgarantie. Dadurch kann Ihr Kapital auch in risikoreichere Anlagen investiert werden, wodurch höhere Gewinne erwirtschaftet werden können.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung bei der Anbieterwahl

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.