Krankentagegeld

Auch bei längerer Krankheit gut „ernährt“ bleiben

Sinn und Zweck einer Krankentagegeldversicherung:

Eine Krankheit geht mit einer Arbeitsunfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum einher. Diese kann zu finanziellen Ausfällen führen. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen lang zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich, erhalten Sie diese Lohnfortzahlung nicht.
Nach Verstreichen der 6 Wochen erhalten gesetzlich Krankenversicherte einen Zuschuss der Krankenkasse, das sogenannte Krankengeld, das ungefähr 80 % des Nettogehalts entspricht. Privatversicherte erhalten keine gesetzliche Leistung und müssen für dieses Einkommensrisiko selbst vorsorgen. Ebenso ergeht es den meisten Selbstständigen, die nicht freiwillig gesetzlich versichert sind oder einen verringerten Beitrag zahlen.
Eine private Krankentagegeldversicherung ist daher besonders für diese Gruppen von hoher Relevanz. Als Selbstständiger gefährden Sie ohne zusätzlichen Schutz Ihre Existenz, da Sie die fortlaufenden Kosten Ihres Unternehmens aus eigener Tasche zahlen müssen.
Auch für gesetzlich Versicherte ist eine private Absicherung durchaus sinnvoll. Das Krankengeld bemisst sich am Nettoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Jegliche Einnahmen über dieser Grenze werden nicht in das Krankengeld mit einberechnet. Dies führt dazu, dass Sie nur einen Teil Ihres Gehalts bekommen. Dieser kann durch die Zusatzversicherung aufgestockt werden.
Gut zu wissen: Das Krankengeld unterliegt dem sogenannten Progressionsgehalt. Dadurch werden die zu versteuernden Anteile Ihres Einkommens höher. Das private Krankentagegeld ist hingegen steuerfrei.
Wichtig: Die Höhe des Krankentagegelds kann sich maximal auf die Höhe Ihres monatlichen Einkommens belaufen. Somit soll verhindert werden, dass Versicherungsnehmer einen Vorteil aus Ihrer Krankheit ziehen können.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Finanzielle Aufstockung auf Ihr Gehalt bei gesetzlicher Krankenversicherung
  • Finanzielle Absicherung nach der Lohnfortzahlung bei privater Krankenversicherung
  • Existenzsicherung für Unternehmer

Darauf sollten Sie achten:

Als Unternehmer bestimmen Sie den Beginn der Auszahlung selbst. Die Versicherer haben unterschiedliche Karenzen. Es gibt Tarife, die bereits ab dem 4. Tag der Krankheit leisten. Je früher der Zeitpunkt der Auszahlung, umso höher fällt der Beitrag aus.
Dieser bemisst sich weiterhin an Ihrer Krankenversicherung, beruflichen Tätigkeit, dem Gesundheitszustand, Eintrittsalter und der Höhe des Krankentagegeldes. Letztere bestimmen Sie ebenfalls selbst. Um Ihren Bedarf zu ermitteln, sollten Sie einen Makler konsultieren, der mit Ihnen alle fälligen Kosten ermittelt.
Ihr Gesundheitszustand wird anhand einer Gesundheitsprüfung bestimmt. Je mehr Vorerkrankungen Sie vorweisen, desto höher wird der Beitrag. Um einen Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist es von großer Relevanz, dass Sie alle Fragen korrekt beantworten.
Ihr Versicherungstarif sollte einen Kündigungsverzicht und Zählung aller Krankheitstage einschließen. Die Krankenkasse verzichtet darauf, Sie kündigen zu können. Das hat den Vorteil, dass Sie nicht zum Wechsel gezwungen werden und sich dann erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen müssen. Sollten Sie aufgrund derselben Krankheit an verschiedenen Zeitpunkten arbeitsunfähig werden, sollte die Versicherung alle Tage zusammenrechnen, um eine schnellere Leistung zu gewährleisten.
Erleiden Sie eine Erkrankung, die es Ihnen unmöglich macht Ihren Beruf weiterhin auszuüben, leistet die Krankentagegeldversicherung nicht mehr, da Sie als berufsunfähig eingestuft werden. Um in solch einem Fall optimal abgesichert zu sein, sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.