Genossenschaftsanteile

Gemeinschaftlich - gleichberechtigt

Das Grundprinzip dieser Vermögensanlagekategorie

In einer Genossenschaft schließen sich natürliche und juristische Personen zu einem gemeinsamen Geschäftsbetrieb zusammen, der seine Mitglieder fördern soll. Gängige und etablierte Formen sind Genossenschaftsbanken und Wohnungsbaugenossenschaften. Letztere mit dem Ziel, Mitgliedern Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Das Genossenschaftsgesetz definiert im Detail die einzurichtenden Organe hinsichtlich Geschäftsleitung und Kontrolle.

Sinn und Zweck von Genossenschaftsanteilen:

In Genossenschaften mit dem Zweck der Selbsthilfe finden sich meist Mitglieder des gleichen Wirtschaftszweiges, die daraus Gemeinschaftsvorteile für das eigene Unternehmen erzielen. Bei genossenschaftlich organisierten Banken sind die Mitglieder überwiegend auch Kunden des Kreditinstitutes, die von einer moderaten aber sehr stabilen Dividende profitieren.

Das sollten Sie wissen:

Das Ziel des langfristigen Engagements zeigt sich auch in längerfristigen Kündigungsfristen. Entsprechende Rückzahlungen und Dividendenausschüttungen können ggf. auch ausgesetzt werden. Es gibt neben dem normalen Erwerb auch staatlich geförderte Investitionsmöglichkeiten.

 

Darauf sollten Sie achten:

Grundsätzlich kann eine Genossenschaftsbeteiligung auch eine Nachschusspflicht mit sich führen. Diese sollte in der Satzung ausgeschlossen werden. Der zu erwartende Erfolg hängt wie bei jedem unternehmerischen Investment von der Branche, der Qualität der Geschäftsführung und den Kontrollgremien ab. Dies sollten genau geprüft werden. Ein Totalverlust der Anlage im Extremfall kann auch hier nicht ausgeschlossen werden, auch wenn die Insolvenzquoten bei Genossenschaften sehr gering sind.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Können Sie selbst aus der Vielzahl an Branchen die für Sie passende Genossenschaft herausfinden?
  • Sind die Prognosen hinsichtlich Geschäftsentwicklung tatsächlich plausibel?
  • Können Sie die Leistungsfähigkeit und Seriosität von Geschäftsleitung und Kontrollorganen beurteilen?
  • Sind Anteile an Genossenschaften als Vermögensanlage für Sie überhaupt geeignet?

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu bestimmten Anlagearten. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters und die gesetzlichen Vorgaben im Detail. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Finanzanlage ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.