Betriebshaftpflichtversicherung

Wenn Risiken keinen Spaß mehr machen

Sinn und Zweck einer Betriebshaftpflichtversicherung:

Unternehmer haften laut Gesetzgeber für entstandene Schäden an Dritten umfassend. Dies gilt nicht nur für ihr eigenes Handeln, sondern auch für das Ihrer Mitarbeiter. Dies kann die Existenz des Unternehmens und des Unternehmers selbst gefährden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher unabdingbar für jeden Betrieb. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Branche man tätig ist, wie groß das Unternehmen ist und welche Gesellschaftsform gewählt wurde.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Umweltschäden sowie unechte Vermögensschäden ab. Sie ist auch für Selbstständige und Freiberufler durchaus sinnvoll, insbesondere wenn man Mitarbeiter hat.

 

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Schäden, die durch Ihren Betrieb entstehen, können schnell mehrere Millionen bedeuten.
  • Die Versicherung greift nicht nur für Sie persönlich, sondern für jeden Ihrer Mitarbeiter. Selbst Kunden sind auf Ihrem Betriebsgelände mitversichert.
  • Die Versicherung kommt für jegliche Personenschäden, Sachschäden und Umweltschäden auf.

Darauf sollten Sie achten:

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt nur unechte Vermögensschäden ab, also solche, die durch einen Personen- oder Sachschaden entstehen. Weiterhin ist sie örtlich unbegrenzt, allerdings nur innerhalb Deutschlands.
Für die Wahl des richtigen Tarifes sind die Kriterien Selbstbeteiligung, Versicherungssumme, Laufzeit und Versicherungsprämie zu beachten. Ein Makler hilft Ihnen bei der Bestimmung der jeweiligen Höhe.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.