NEWS: Zahlt die Versicherung die abgefackelten Autos?

Randalierer haben während des G-20-Gipfels in Hamburg Dutzende Autos in Brand gesetzt und demoliert. Viele Besitzer werden auf dem Schaden sitzen bleiben. Die Versicherung zahlt nur in bestimmten Fällen.

Ausnahmezustand in der Hansestadt: Dutzende Autos wurden bei den G-20-Krawallen demoliert und in Brand gesteckt, die Täter sind auf und davon. Ihre Besitzer stehen unter Schock.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat den Opfern der Krawalle zwar eine Entschädigung zugesagt. Doch zuerst ist natürlich die Kfz-Versicherung der Ansprechpartner. Und hier dürfte es die eine oder andere Enttäuschung geben.
Denn wurde nur eine Haftpflichtversicherung für das Auto abgeschlossen, stehen die monetären Chancen besonders schlecht. Dann bekommt der Versicherte möglicherweise keinen Cent. Die sogenannte Teilkasko zahlt in der Regel nur bei Schäden durch Hochwasser oder Diebstahl – nicht aber bei Vandalismus.


Blechschäden sind besonders ärgerlich

Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Beispielsweise, wenn das Auto angezündet wurde. Bei Brandstiftung zahlt die Versicherung, ebenfalls bei eingeschlagenen Fenstern. Möglicherweise muss sich der Autobesitzer allerdings mit einem Selbstbehalt beteiligen. Der liegt üblicherweise bei 150 bis 200 Euro. Besonders dumm gelaufen ist es für Autobesitzer, bei denen nur das Blech des Wagens beschädigt wurde: Sie bekommen auf alle Fälle nichts. Gemeint ist damit vor allem die klassische Baseballschlägerattacke, durch die oft vor allem Motorhauben demoliert werden.

Glück im Unglück haben Autobesitzer, die eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Sie deckt auch Vandalismus ab. Egal, wie der Wagen demoliert wurde: Bei ihnen muss die Versicherung den Schaden übernehmen. Allerdings dürfte auch hier – je nach Vertrag – eine Selbstbeteiligung fällig werden. Besonders ärgerlich: Der Versicherungsnehmer verliert einen Teil seines Schadenfreiheitsrabatts und kann damit rechnen, zukünftig höhere Prämien zu zahlen.
Für die vielen Besitzer der völlig zerstörten Fahrzeuge wäre aber auch ihre Vollkaskopolice nur ein schwacher Trost. Denn bei einem Totalschaden wird in jedem Fall nur der Zeitwert ersetzt. Wer seinen Wagen hingegen mit einer Reparatur retten kann, bekommt diese vom Versicherer vollständig bezahlt.


Vorwurf „grober Fahrlässigkeit“

Hinzu kommt: Die Versicherungsgesellschaften könnten versuchen, zu tricksen und die Zahlung zu verweigern. Handelt es sich nämlich um Kriegsereignisse oder „innere Unruhen“, sind sie aus der Pflicht: Davon spricht man bei größeren Menschenmassen, die mit organisierter Gewalt vorgehen.
Bisher gibt es hierauf bei den chaotischen Verhältnissen in Hamburg noch keine Anzeichen. Ein anderer Ausweg wäre, dem Versicherungsnehmer „grobe Fahrlässigkeit“ vorzuwerfen. Das wäre theoretisch möglich, wenn dieser seinen Wagen bewusst so geparkt hätte, dass er Opfer der Randale wird.