Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Wenn das eigene Hemd auf dem Spiel steht ...

Sinn und Zweck einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

Als Selbstständiger oder Freiberufler haften Sie unbegrenzt für Schäden mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Um Ihre Existenz nicht zu gefährden, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unvermeidbar.
Durch die Versicherung sind echte Vermögensschäden abgedeckt, die durch Ihre Tätigkeit entstehen, aber nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Zusätzlich bietet sie einen passiven Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.
Beachten Sie: Schließen Sie auch eine Rückwärtsversicherung in Ihre Police mit ein. Sie versichert auch Verstöße, die vor Abschluss der Versicherung auftraten.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Existenzsicherung
  • Abdeckung aller Mitarbeiter
  • Absicherung von Behandlungs- und Beratungsfehlern, Fristversäumnissen sowie Rechen- und Planungsfehlern

Darauf sollten Sie achten:

Für bestimmte Berufsgruppen, die als besonders risikoreich eingestuft werden, ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Für andere kann es wettbewerbsrelevant sein, da Auftraggeber einen Nachweis der Versicherung einfordern. Generell ist sie für jeden unverzichtbar, der selbstständig oder freiberuflich ist und viel mit Kunden zu tun hat.
Die Versicherung deckt nur echte Vermögensschäden ab. Um umfassend geschützt zu sein, empfiehlt sich eine Kombination mit einer Betriebshaftpflichtversicherung. Sie mit einer Directors&Officers-Versicherung zu kombinieren, ist je nach Art des Geschäftsbetriebes zusätzlich empfehlenswert.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.