Veranstalterhaftpflichtversicherung

Viel Spaß - viel Verantwortung!

Sinn und Zweck einer Veranstalterhaftpflichtversicherung:

Events sind eine schöne Sache, die vielen Menschen Spaß, Freude und Lebenslust vermitteln. Kaum jemand denkt dabei an den Veranstalter. Dieser haftet für entstehende Schäden auf und aus der Veranstaltung. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ist deshalb auch schon bei kleineren Events unverzichtbar Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, die auf einem Event schnell entstehen können. Dabei werden alle Ansprüche von der Versicherung überprüft.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Absicherung des Veranstalters sowie aller Helfer
  • Abdeckung der eigentlichen Veranstaltung sowie der Vor- und Nacharbeiten (sofern versichert)

    Darauf sollten Sie achten:

    Viele Vermieter von Veranstaltungsräumen verlangen eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, damit auch sie bei Sachschäden abgesichert sind.
    Die Höhe der Versicherungssumme bestimmen Sie selbst. Generell sollten dies mindestens 3 Millionen Euro allein für Personenschäden sein. Dabei spielen der Veranstaltungsort sowie die -art, die Besucherzahl und Risikofaktoren, wie Feuerwerk oder Umweltschäden, eine Rolle.
    Die Versicherung ist mit einer Veranstaltungsausfallversicherung kombinierbar, die Kosten aus dem Ausfall der Veranstaltung absichert.

    Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

    • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
    • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
    • Hilfestellung im Schadensfall

    Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.