Unterstützungskasse

Die gemeinsame Versorgungseinrichtung

Sinn und Zweck einer Unterstützungskasse:

In Deutschland gibt es fünf verschiedene Durchführungsformen der betrieblichen Altersvorsorge. Die älteste dieser Formen ist die Unterstützungskasse. Sie ist eine für die Vorsorgeleistung gegründete Gesellschaft, in Form einer GmbH, einer Stiftung oder eines Vereins. Sie ist somit eine juristische Person und kann frei über das Kapital verfügen.
Die externe Gesellschaft organisiert und zahlt die Vorsorgeleistungen im Auftrag des Arbeitgebers. Es ist dabei möglich, dass mehrere Unternehmen zusammen eine Unterstützungskasse einrichten. Die Auszahlung der Leistung erfolgt bei Erreichen des Pensionsalters in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung oder durch eine lebenslange Rente. Die Beträge werden durch eine Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer oder durch direkte Zuwendung des Arbeitgebers geleistet.
Neben steuerlichen Vorteilen hat die Unterstützungskasse den Nutzen, dass der Verwaltungsaufwand für das Unternehmen relativ klein ist. Die Beträge der Unterstützungskasse haben keine Begrenzung, auch hohe Beträge sind steuerfrei. Sie bietet sich deshalb vor allem für Großverdiener an, bei denen sich die steuerlichen Ersparnisse besonders stark auswirken. Die Unterstützungskasse ist deshalb eine wichtige Methode zur Bindung qualifizierter Führungskräfte.
Wichtig: Es ist nicht möglich, den Vertrag über eine Unterstützungskasse zu kündigen. Werden keine Zahlungen mehr geleistet, ruht der Vertrag, bis der Vorsorgefall eintritt. Eine frühere Auszahlung ist nicht möglich.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Ungenügende Versorgung durch gesetzliche Rente
  • Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Instrument zur Mitarbeiterbindung
  • Beitragshöhe ist unbegrenzt und deshalb besonders für Führungskräfte interessant

Darauf sollten Sie achten:

Arbeitgeber haben die Möglichkeit zwischen zwei verschiedenen Arten der Unterstützungskasse zu wählen. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse wird durch Rücklagen abgesichert. Sie kann die Beträge am Kapitalmarkt frei anlegen. Die rückgedeckte Unterstützungskasse wird entweder vollständig oder teilweise durch einen Versicherungsdienstleister abgesichert. Auf diese Weise vermeiden Sie das Risiko der Nachfinanzierung, weil die Versicherung die Vorsorge bereits ausfinanziert.
Bei der Wahl der Gesellschaft für die Unterstützungskasse sollten Sie Folgendes beachten: Bei einer GmbH werden Körperschaftssteuern fällig, die wiederum den Wert der Beträge mindern. Eine Stiftung oder ein Verein hingegen sind von den Steuern befreit. Bei dieser betrieblichen Altersvorsorge haben Arbeitgeber einen Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein zu leisten. Er sorgt dafür, dass die Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihre Vorsorge tatsächlich erhalten.
Die Auszahlung der Leistung erfolgt im Vorsorgefall. Üblicherweise tritt dieser mit Erreichen des Rentenalters ein. Sollte der Arbeitnehmer früher aus dem Unternehmen ausscheiden, kann der Vertrag nur fortgeführt werden, wenn das neue Unternehmen Mitglied derselben Unterstützungskasse ist.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.