Tierhalterhaftpflichtversicherung

Wenn der mal seine „Power“ zeigt ...

Sinn und Zweck einer Tierhalterhaftpflichtversicherung:

Der Gesetzgeber sieht Pferde und Hunde als Risiko für die Allgemeinheit an und hat deshalb eine Gefährdungshaftung geregelt. Das bedeutet, dass Sie als Halter immer in voller Höhe haftbar sind, unabhängig davon, ob Sie an dem verursachten Schaden schuld sind oder nicht.
Um bei einer solchen Haftung nicht finanziell ruiniert zu werden, ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten durch das Verhalten Ihres Tieres entstanden sind.
Dabei verfügen Sie durch die Haftpflicht zusätzlich über einen passiven Rechtsschutz. Dieser wehrt unberechtigte Forderungen ab und kommt für Gerichts- und Anwaltskosten auf.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Tiere können nicht vollkommen kontrolliert werden
  • Sicherung der finanziellen Existenz
  • Kostenübernahme von Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Darauf sollten Sie achten:

Die Tarife der einzelnen Versicherer unterscheiden sich vor allem in ihrem Leistungsumfang. Einige Versicherer bieten eine Forderungsausfalldeckung an, die für Schadensersatzansprüche Ihrerseits aufkommen, weil der schuldige Dritte nicht leisten kann. Auch ein Fremdreiterrisiko für Pferde ist versicherbar. Dadurch sind Sie abgesichert, wenn fremde Reiter durch Ihr Pferd zu Schaden kommen.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der gewünschten Deckungssumme sowie der Höhe Ihrer Selbstbeteiligung. Die Deckungssumme wird nach den möglichen Schäden errechnet. Um eine optimale Höhe bestimmen zu können, sollten Sie das Gespräch mit einem erfahrenen Makler suchen.
Wichtig: Kommt Ihr Pferd betrieblich oder gewerblich zum Einsatz, reicht eine Pferdehaftpflichtversicherung nicht aus. Sie benötigen dazu eine Schulpferdhaftpflichtversicherung.
Eine Hundehaftpflichtversicherung gehört in einigen Bundesländern zu den Pflichtversicherungen für alle Hunderassen. Andere hingegen führten die Pflicht nur für Kampf- und Listenhunde ein. Nicht alle Versicherer bieten jedoch einen Schutz für Kampfhunde an.
Mietsachschäden sowie Schäden am Tierhalter und dessen Eigentum werden üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Allerdings sind nicht nur Sie als Halter versichert, sondern auch Freunde oder Verwandte, die sich in Ihrer Abwesenheit um den Hund kümmern.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.