Produkthaftpflichtversicherung

Manche Fehler zeigen sich erst im praktischen Einsatz

Sinn und Zweck einer Produkthaftpflichtversicherung:

Schäden, die Dritten durch fehlerhafte Produkte entstehen, müssen laut Produkthaftungsgesetz vom Hersteller übernommen werden. Dies gilt für Zwischenprodukte genauso wie für Endprodukte oder auch für Quasiprodukte, die der Verantwortliche nicht selbst herstellt, aber unter seinem Namen vertreibt.
Haben derartige Produkte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden zur Folge, kann dies schnell teuer werden und die Existenz des Unternehmens gefährden. Schutz bietet eine Produkthaftpflichtversicherung, die jeden Anspruch überprüft und für Schäden aufkommt.
Achtung: Eine Produkthaftpflichtversicherung kann nur innerhalb einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Haftungsschutz bei fehlerhaften Produkten
  • Absicherung von Händlern, wenn Hersteller nicht regressfähig
  • Übernahme der Kosten bei Nachbesserung oder Nachlieferung

    Darauf sollten Sie achten:

    Es kann zwischen der konventionellen und der erweiterten Produkthaftpflicht gewählt werden. Die konventionelle Versicherung bietet Schutz vor Personen- und Sachschäden sowie daraus entstandenen „unechten“ Vermögensschäden. Sie ist meistens in der Betriebshaftpflicht integriert. Die erweiterte Produkthaftpflicht sichert zusätzlich echte Vermögensschäden ab und muss in die Betriebshaftpflicht integriert werden.
    Achten Sie auf detaillierte Angaben Ihrer Produkte bei Abschluss der Versicherung. Nur dann ist der Versicherungsschutz auch gewährleistet. Ein Makler hilft Ihnen bei der Erstellung einer Risikoanalyse für Ihren Betrieb und Ihre Produkte.

    Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

    • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
    • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
    • Hilfestellung in der Risikobeschreibung und im Schadensfall

    Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.