Privathaftpflichtversicherung

Jeder hat das Recht auf Schadensersatz - Sie haben die Pflicht dazu!

Sinn und Zweck einer Privathaftpflichtversicherung:

Der Gesetzgeber (BGB) verpflichtet jeden dazu, Ersatz oder Wiedergutmachung für Schäden zu leisten, die man anderen zufügt. Ohne finanzielle Begrenzung, d.h. schon kleine Unachtsamkeiten oder Fehler können die eigene Existenz dauerhaft beeinträchtigen oder sogar zerstören.


Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Schutz vor den Folgen der gesetzlichen unbegrenzten Schadensersatzpflicht
  • Abwehr ggf. unberechtigter Ansprüche
  • Leistung des berechtigten und versicherten Schadensersatzes

    Darauf sollten Sie achten:

    Der wichtigste Aspekt einer Privathaftpflichtversicherung ist die Höhe der Deckungssumme in allen versicherten Bereichen, d.h. bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

    Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

    • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
    • Regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes
    • Hilfestellung im Schadensfall


    Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.