Pflegetagegeldversicherung

Für eine gute Pflege braucht man Hilfe

Sinn und Zweck einer Pflegetagegeldversicherung:

Im Pflegefall kommt die gesetzliche Pflegeversicherung als Pflichtversicherung für Sie auf. Allerdings fällt die Leistung so gering aus, dass es nicht möglich ist, alle Kosten durch sie abzudecken. Dies bedeutet gleichzeitig, dass Sie eine zusätzliche Absicherung benötigen, um die restlichen Kosten nicht allein tragen zu müssen.
Eine Pflegetagegeldversicherung bietet Ihnen diese Möglichkeit. Sie zahlt Ihnen im Pflegefall monatlich einen vereinbarten Betrag, dessen Höhe Sie selbst bestimmen. Dies ist entweder durch statische oder flexible Tarife möglich. Bei statischen Tarifen wird ein Tagessatz festgelegt, der für die beiden höchsten Pflegegrade gilt. Er wird auf den Monat hochgerechnet, um die Leistung zu bestimmen. Bei flexiblen Tarifen kann die Leistungshöhe in jedem Pflegegrad angepasst werden. Zu guter Letzt ist auch die Wahl staatlich geförderter Bahr-Tarife möglich.
Gut zu wissen: Pflegetagegeldversicherungen sind nicht zweckgebunden, weshalb Sie frei über das Geld verfügen können.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Gesetzliche Pflegeleistungen decken nicht den finanziellen Bedarf
  • Höhe der Leistung kann selbst bestimmt werden
  • Keine zweckgebundene Ausgabe des Geldes

Darauf sollten Sie achten:

Die Bedingungen der Anbieter sind häufig sehr unterschiedlich. Eine gute Versicherungsgesellschaft verzichtet auf Warte- und Karenzzeiten sowie das ordentliche Kündigungsrecht. Teilweise sind eine Beitragsbefreiung im Pflegefall oder Einmalleistungen möglich. Suchen Sie für einen Vergleich das Gespräch mit einem erfahrenen Makler.
Die regelmäßigen Beiträge werden anhand von Statistiken zur Eintrittswahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit bestimmt. Sie können angepasst werden. Üblicherweise fallen sie vergleichsweise günstig aus. Grundsätzlich sollten Sie beachten, dass die Beiträge geringer sind, je früher Sie die Versicherung abschließen.
Um eine Pflegetagegeldversicherung zu bekommen, ist eine Gesundheitsprüfung obligatorisch. Dabei ist die Versicherung berechtigt, Ihnen Zuschläge wegen erhöhtem Risiko zu berechnen oder Sie abzulehnen.
Die Höhe der Versicherungsleistung bestimmen Sie selbst. Sie sollte sich nach Ihrer zu erwartenden Rente richten, unterscheidet sich allerdings je nach Pflegegrad.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Leistungsfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.