Pflegerentenversicherung

Wovon soll ich im Pflegefall leben?

Sinn und Zweck einer Pflegerentenversicherung:

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können lediglich als Grundversorgung im Pflegefall angesehen werden. Um die anfallenden Kosten nicht alleine tragen zu müssen, ist eine private Vorsorge wichtig.
Die Pflegerentenversicherung ist eine Kombination aus Sparvertrag und Versicherung. Angesparte Beiträge werden im Pflegefall als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung geleistet. Die ausgezahlten Leistungen unterscheiden sich je nach Pflegegrad.
Bei Eintreten des Pflegefalls endet die Beitragszahlung. Sie können frei über das ausgezahlte Kapital verfügen. Daher bietet sich diese Form der privaten Pflegeversicherung besonders für Personen an, die sich von Angehörigen pflegen lassen möchten.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Gesetzliche Pflegeversicherung kann nur eine Grundversorgung bieten
  • Höhe der Leistungen bestimmen Sie selbst
  • Leistung ist zweckunabhängig, weshalb Sie frei darüber verfügen können

Darauf sollten Sie achten:

Ihre Beitragshöhe ist abhängig von Ihrer gewünschten Rente, dem Eintrittsalter und einem eventuellen Risikozuschlag, der bei der obligatorischen Gesundheitsprüfung festgestellt wird. Sollten Sie den Beitrag nicht zahlen können oder wollen, dürfen Sie den Vertrag für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei stellen.
Die Höhe der Beiträge ist immer garantiert. Dies trifft allerdings nicht auf die Höhe der Leistungen zu, da sie sich nach den Kapitalanlagen bemisst. Viele Versicherungsverträge sehen eine Dynamik vor, um damit die Inflation auszugleichen.
Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Todesfallleistung zu kombinieren, um im Sterbefall Ihre Hinterbliebenen abgesichert zu wissen.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Leistungsfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.