Pensionskasse

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Sinn und Zweck einer Pensionskasse:

Die Pensionskasse ist eine Durchführungsform der betrieblichen Altersvorsorge für Unternehmen. Sie ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen, das meist in Form einer GmbH, einer AG oder einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet wird. Sie unterliegt der Versicherungsaufsicht, die ein Auge auf die Anlagenform des Vermögens hat, das die Pensionskasse am Kapitalmarkt anlegt.
Der Arbeitgeber schließt mit einer Pensionskasse einen Versorgungsvertrag für den Arbeitnehmer. Die Pensionskasse gewährleistet dem Arbeitnehmer dabei die Versorgungsleistung bei Renteneintritt, Invalidität oder Tod. Die Leistung kann durch eine einmalige Auszahlung oder eine monatliche Rente erfolgen. Die Beiträge werden entweder durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer oder durch Leistungszusage vom Arbeitgeber bezahlt.
Vorteile dieser Durchführungsform sind auf der einen Seite die Risikominimierung für den Arbeitgeber. Ansprüche der Arbeitnehmer richten sich grundsätzlich gegen die Pensionskasse und nicht gegen das Unternehmen. Auf der anderen Seite ist die Pensionskasse besonders für den Arbeitnehmer eine gute Form der Altersvorsorge, da sie flexibel ist und hohe steuerliche Ersparnisse mit sich bringt.
Gut zu wissen: Insbesondere privat Krankenversicherte profitierten von der Pensionskasse. Sie müssen, im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten, keinen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Auszahlung der Vorsorge entrichten.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Unabhängiger externer Dienstleister
  • Höhere Rendite möglich durch freie Anlageoptionen
  • Flexibler Durchführungsweg für den Arbeitnehmer: Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel und privat möglich
  • Staatliche Förderung für den Arbeitnehmer

Darauf sollten Sie achten:

Die Pensionskasse ist nicht sicherungspflichtig. Das heißt, dass die Vorsorge durch keinen externen Anbieter geschützt ist. Arbeitgeber zahlen keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein, tragen aber bei Insolvenz der Pensionskasse die volle Haftung.
Die Höhe des Beitrages ist individuell zu bestimmen. Sie ist allerdings durch einen Höchstsatz begrenzt. Die Zahlungen sind staatlich förderbar und können durch eine Dynamik ergänzt werden, die die höchste staatliche Unterstützung gewährleistet. Auch Sondereinzahlungen aus dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind möglich.
Die Pensionskasse wird häufig durch zusätzliche Leistungen wie einer Berufsunfähigkeitsrente oder eines Hinterbliebenenschutzes kombiniert.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.