Pensionsfonds

Viele gute Mitarbeiter binden und motivieren

Sinn und Zweck eines Pensionsfonds:

Der Pensionsfonds ist der jüngste der fünf Durchführungsformen der betrieblichen Altersvorsorge. Er ist eine rechtlich selbständige Einrichtung, die meistens von Versicherungen, Banken oder großen Unternehmen getragen wird. Er bedient sich dabei meist der Gesellschaftsform einer AG oder eines Pensionsfondsvereins auf Gegenseitigkeit.
Arbeitgeber vereinbaren einen Vertrag mit dem Pensionsfonds für die Versorgung des Arbeitnehmers. Diese gilt grundsätzlich bei Eintritt des Rentenalters, bei Invalidität oder Tod. Beiträge werden entweder mittels einer Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer geleistet oder als Leistungszusage durch den Arbeitgeber gezahlt. Mischformen sind auch möglich.
Vorteile des Pensionsfonds sind für den Arbeitgeber vor allem die Auslagerung der betrieblichen Vorsorge. Dadurch erscheinen Rückstellungen nicht in der Bilanz und der Arbeitgeber ist rechtlich erst einmal nicht in der Pflicht, Leistungen zu erbringen. Der Arbeitnehmer profitiert hauptsächlich von der geringen Regulierung bei der Anlagenform. Der Pensionsfonds muss sich lediglich an die Vorgaben der Versicherungsaufsicht halten, der er unterliegt. Grundsätzlich kann aber auch in risikoreichere Anlagen investiert werden, was dem Arbeitnehmer höhere Renditechancen ermöglicht.
Wichtig: Der Pensionsfonds ist grundsätzlich nicht kündbar.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Kapital kann frei am Markt auch in risikoreichere Anlagen investiert werden
  • Mittel zur langfristigen Mitarbeiterbindung
  • Hohe Rendite für Arbeitnehmer möglich

Darauf sollten Sie achten:

Der Pensionsfonds ist sicherungspflichtig, weshalb Arbeitgeber einen Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein leisten müssen. Kann der Pensionsfonds die zugesagte Leistung nicht erbringen, besteht beim Arbeitgeber eine Nachschusspflicht. Diese wiederum ist über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert.
Die Höhe der Beiträge und ihre Regelmäßigkeit sind nicht reguliert. Grundsätzlich können auch Sonderzahlungen geleistet werden. Zu beachten ist hierbei, dass die Steuerfreiheit bei Entgeltumwandlung einem Höchstsatz unterliegt. Wird dieser überschritten führt dies dazu, dass das Kapital bei Auszahlung unterschiedlich versteuert wird.
Die Einrichtung eines Pensionsfonds ist für den Arbeitnehmer mit höherem Risiko verbunden. Durch die Investition des Kapitals in risikoreichere Anlagen ist eine höhere Rendite möglich, es kann aber auch sein, dass kein Gewinn erwirtschaftet wird. Weiterhin kann beim Pensionsfonds nicht zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung gewählt werden. Eine Kapitalauszahlung ist maximal zu 30 % des angesparten Vermögens möglich, der restliche Betrag wird als Rente ausbezahlt.
Wechselt der Arbeitnehmer das Unternehmen, kann er den Vertrag über den Pensionsfonds grundsätzlich zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Er kann diesen allerdings auch privat fortführen. Können oder sollen Beiträge über einen bestimmten Zeitraum nicht erbracht werden, ruht der Vertrag.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.