Leistung als Rente

Wenn der Unfall das Einkommen gefährdet

Sinn und Zweck der Leistung als Rente:

Die Hälfte aller privaten Unfallversicherungen beinhalten auf Wunsch der Versicherungsnehmer eine Unfallrente. Sie dient in erster Linie dazu, einen Einkommensausfall oder invaliditätsbedingte laufende Zusatzkosten abzusichern.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist grundsätzlich mit einer Unfallrente ausgestattet. Allerdings zahlt diese bei Arbeitnehmern nur, wenn sich der Unfall im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ereignete. Um zusätzlich privat abgesichert zu sein, bietet sich die private Unfallrente an, die bei einer Invalidität eine lebenslange Rente leistet.
Ein wichtiger Aspekt der Unfallrente ist die Absicherung Ihrer Kinder. Ob im Kindergarten, in der Schule oder während des Studiums: Kinder haben in den meisten Fällen keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen und sind deshalb bei einem Unfall nicht abgesichert. Dies kann bedeuten, dass Sie vielleicht niemals ins Berufsleben eintreten und ein eigenes Einkommen erzielen können.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Finanzielle Absicherung bei Unfällen
  • Risiko einer Invalidität ist allgegenwärtig
  • Kinder, Schüler und Studenten sind bei einem Unfall nicht abgesichert

Darauf sollten Sie achten:

Auch die private Unfallrente kann nicht ohne Ausnahmen abgeschlossen werden. Unfälle, die durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen ausgelöst wurden oder im Rahmen einer vorsätzlichen Straftat erfolgt sind, genießen keinen Versicherungsschutz.Nehmen Sie an einer Motorsportveranstaltung teil, bei der das Ziel ist, eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen, sind Sie ebenfalls nicht versichert.
Eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann nicht durch eine Unfallrente ersetzt werden. Sie zahlt nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Krankheit und ist deshalb in erster Linie zu empfehlen, wenn Sie Ihre Arbeitskraft absichern möchten. Die Unfallrente kann diesen Schutz ergänzen.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.