Krankenvollversicherung

Optimal versorgt

 

Sinn und Zweck einer Krankenvollversicherung:

Die private Krankenvollversicherung ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine Vorsorge zum Erhalt bzw. der Wiederherstellung der Gesundheit. Sie ist grundsätzlich nur zu wählen von Beamten, Selbstständigen, Freiberuflern, Studenten und Arbeitnehmern, deren Jahreseinkommen die jährliche Pflichtversicherungsgrenze übersteigt.
Der Umfang der Versicherung kann selbstständig bestimmt werden. Dabei sind verschiedene Zusatzversicherungen, wie Zahnersatz und Krankentagegeld möglich.
Möchten Sie Ihre Familie versichern, ist zu beachten, dass in der privaten Krankenversicherung nicht jedes Mitglied automatisch versichert wird. Für jede zu versichernde Person ist ein eigener Beitrag zu erbringen.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Bevorzugte Behandlung bei medizinischen Leistungen gegenüber gesetzlich Versicherten
  • Oftmals günstigere Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Rückerstattung von Beiträgen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Einmal vertraglich vereinbarte Leistungen sind ein Leben lang garantiert

Darauf sollten Sie achten:

Um privat versichert zu werden, ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Dabei ermittelt die Versicherung Ihr individuelles Krankheitsrisiko, um so Ihren Versicherungsbeitrag bestimmen zu können. Hierbei kann die Versicherung den Antragsteller auch ablehnen.
Der Versicherungsbeitrag ist von Ihnen zu 100 % selbst zu tragen, Arbeitnehmer erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Er richtet sich nach den von Ihnen gewählten Leistungen. Kosten für medizinische Versorgung übernehmen Sie zunächst selbst, bekommen diese aber von der Versicherung zurückerstattet, ggf. abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes.
Zu beachten: Ein Wechsel zurück in eine gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Leistungsfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.