Krankenversicherung

Gute Besserung!

Ein Überblick

Die Krankenversicherung zählt in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Dies bedeutet, dass jeder Bürger eine Krankenversicherung nachweisen muss. Dabei ist zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu unterscheiden.



Die gesetzliche Krankenversicherung

Sie arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip, wonach jeder Versicherungsnehmer die gleichen Leistungen unabhängig seines Einkommens oder Beitrags zu erhalten hat. Das System basiert auf dem Sachleistungsprinzip.
Pflichtversichert sind alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, deren Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt, alle Bezieher von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie von Arbeitslosengeld I und II. Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind beitragsfrei mitversichert.
Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung bemisst sich prozentual an Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen. Darüber hinaus erheben die Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge, die aber vom Versicherten allein zu tragen sind.
Die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind zu ca. 95% identisch. Die entstehenden Kosten werden direkt über die Krankenkasse abgewickelt, wobei Zuzahlungen jedoch regelmäßig fälligsind.



Die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) wird von privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen getragen, die der Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen.
Privat versichert sind vor allem Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen die gesetzlich festgelegte Pflichtversicherungsgrenze übersteigt. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich freiwillig versichern und dabei zwischen der GKV und der PKV wählen. Ehepartner und Kinder können in der PKV nicht beitragsfrei mitversichert werden.
Die PKV unterliegt dem Kostenerstattungsprinzip. Danach sind die Versicherungsnehmer in der Pflicht, medizinische Leistungen zunächst selbst zu bezahlen. Diese werden von der Versicherung im Nachgang erstattet. Die Leistungen der PKV sind nicht gesetzlich festgelegt und unterscheiden sich daher je nach Versicherer.
Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem „Risiko“ des Versicherers, das sich im Wesentlichen aus dem Alter, dem gewählten Tarif (Leistungsumfang) und auch dem Gesundheitszustand des Versicherten ergibt, der über eine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung ermittelt wird.
Ergänzend bietet die PKV Zusatzversicherungen an. Diese sind auch gesetzlich Versicherten zugänglich. Sie decken Leistungen ab, die nicht oder nur teilweise von der GKV getragen werden.
Beamte und weitere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben einen Anspruch auf Beihilfe. Diese bildet einen staatlichen Zuschuss zur medizinischen Versorgung.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Sind Sie nicht pflichtversichert und überlegen, ob Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern wollen? Welche Versicherung bietet sich für Sie besser an? Welches sind Vor- und Nachteile?
  • Sind Sie gesetzlich versichert, fühlen sich aber nicht optimal geschützt? Wissen Sie, welche Zusatzversicherungen für Sie sinnvoll sind?
  • Sie suchen als GKV-Mitglied die für Sie optimale Kasse, kennen aber die Unterschiede nicht?
Diese und viele weitere Fragen versiert beantworten und eine genau für Sie passende Vorsorgelösung gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.