Krankenhaustagegeldversicherung

Im Ernstfall noch ein „As“ im Ärmel …

Sinn und Zweck einer Krankenhaustagegeldversicherung:

Ein Krankenhausaufenthalt ist immer mit zusätzlichen Kosten verbunden. Gesetzlich Krankenversicherte müssen täglich eine Zuzahlung erbringen. Hinzu kommt die Betreuung Ihrer Kinder, aber auch die tägliche Zeitschrift oder die Einrichtung eines Telefons.
Eine Krankenhaustagegeldversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit Ihren Aufenthalt zu finanzieren. Sie legen eine Summe fest, die täglich geleistet wird. Solange sie sich stationär in Behandlung befinden, erhalten Sie das Krankenhaustagegeld und können selbst entscheiden, wofür Sie es verwenden.
Wichtig: Selbstständige und Freiberufler können durch die Zusatzversicherung Ihren Verdienstausfall mindern.
Zu beachten: Bei Abschluss der Versicherung werden Ihnen Gesundheitsfragen gestellt. Diese müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Finanzielle Absicherung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt
  • Tägliche Leistung eines Taschengelds
  • Sie entscheiden selbst, wofür Sie das Geld benutzen

Darauf sollten Sie achten:

Ihr Versicherungsbeitrag richtet sich zum einen nach Ihrem Gesundheitszustand und zum anderen nach der Höhe Ihrer Versicherungssumme. Diese legen Sie selbst fest, was Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihre individuelle Situation gut abzusichern.
Der Abschluss der Versicherung ist stets mit Wartezeiten verbunden. Haben Sie einen Krankenhausaufenthalt vor Ablauf der Zeit, stehen Ihnen keine Leistungen zu. Eine Ausnahme hiervon ist der unfallbedingte Aufenthalt.
Das Krankenhaustagegeld ist nicht zu verwechseln mit dem Krankentagegeld. Diese Versicherung leistet bereits, wenn Sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig sind. Sie ist nicht an die stationäre Behandlung im Krankenhaus gebunden.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.