Jagdhaftpflichtversicherung

Gute Jäger haben Weitblick

 

Sinn und Zweck einer Jagdhaftpflichtversicherung:

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Sie muss von Personengruppen abgeschlossen werden, die einen Jagdschein besitzen. Ohne eine Versicherung wird dieser nicht ausgehändigt.
Die Versicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die während oder außerhalb der Jagd durch die Waffe entstehen. Strafbare Handlungen sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.
Durch die Haftpflicht verfügen Sie zusätzlich über einen passiven Rechtsschutz. Dieser wehrt unberechtigte Forderungen ab und kommt für Gerichts- und Anwaltskosten auf.

Gut zu wissen: Die Laufzeit der Versicherung richtet sich nach der Gültigkeit Ihres Jagscheins.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Finanzielle Sicherung von Schadensersatzansprüchen
  • Absicherung von Schäden bei Reinigung, Aufbewahrung und Übungs- oder Preisschießen
  • Abdeckung von fahrlässiger Überschreitung des Waffengebrauchsrechts sowie der Befugnis zum Abschießen von Hunden und Katzen
  • Ggf. Versicherungsschutz für Frettchen, Beizvögel und Jagdhunde

Darauf sollten Sie achten:

Die Deckungssummen unterscheiden sich in den einzelnen Tarifen sowie auch unter den Versicherungsgesellschaften. Es sind Mindestdeckungssummen vorgeschrieben, die die meisten Versicherer jedoch überschreiten. Damit Sie die passende Deckungssumme für Ihren Bedarf erhalten, sollten Sie einen erfahrenen Makler aufsuchen.
Sie haben die Möglichkeit, Vermögensschäden in den Versicherungsschutz zu integrieren. Ein guter Versicherungstarif sollte außerdem auf den Einwand bei fehlendem Verschulden verzichten. So sind Sie auch in unklaren Situationen bestens abgesichert.

 

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.