Gesetzliche Krankenversicherung

Für alle gleich? Der Unterschied steckt im Detail!

Sinn und Zweck einer Gesetzlichen Krankenversicherung:

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine der wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Sozialversicherungssystems und beruht auf dem Solidaritätsprinzip.
Die Versicherung soll die Gesundheit der Versicherten erhalten und wiederherstellen sowie den Gesundheitszustand verbessern. Sie deckt das finanzielle Risiko ab, das eine Krankheit mit sich bringt. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch Ihr Beitrag oder Ihr Einkommen ist. Alle Mitglieder haben das Recht auf die gleiche medizinische Versorgung.
Zu beachten: Familienmitglieder können kostenfrei mitversichert werden.
Sie haben Wahlfreiheit, wenn es darum geht, eine passende Krankenkasse für sich zu finden. Der monatliche Beitrag richtet sich dabei immer nach der Höhe Ihres Einkommens. Sie zahlen die eine Hälfte des Versicherungsbeitrags, Ihr Arbeitgeber kommt für die andere Hälfte auf. Der individuelle Zusatzbeitrag je Kasse ist vom Versicherten allein zu tragen.
Gut zu wissen: Sobald Sie pflichtversichert sind, können Sie Leistungen erhalten, auch wenn Sie noch keine Versicherungsbeiträge geleistet haben.

Die wesentlichen Elemente dieser Vorsorge:

  • Leistungen zur Prävention von Krankheiten und Selbsthilfe
  • Früherkennung von Krankheiten durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen möglich
  • Finanzielle Absicherung bei Krankheit
  • Auszahlung von Krankengeld nach sechswöchiger Krankheit

Darauf sollten Sie achten:

Alle Krankenkassen bieten die gesetzlich vorgegebenen Leistungen an. Weiterhin ist es ihnen erlaubt, individuelle Zusatzleistungen anzubieten. Dies sind beispielsweise Bonussysteme oder Wahltarife, die Sie in Anspruch nehmen können.
Bei der Wahl Ihrer Krankenkasse haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:

  • Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
  • Betriebskrankenkasse (BKK)
  • Ersatzkasse (EK)
  • Innungskrankenkasse (IKK)
  • Knappschaft (KBS)
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK, nur Landwirte)

Die vertragliche Vereinbarung mit einer Krankenkasse ist für 18 Monate bindend. Danach können Sie bei Belieben wechseln, haben allerdings eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zu beachten. Bei Erhebung eines Zusatzbeitrags oder der Erhöhung von Beiträgen durch die Kasse gilt das Sonderkündigungsrecht, das an keine Fristen gebunden ist.
Die GKV trägt im Krankheitsfall nicht immer die gesamten Kosten. Eine Selbstbeteiligung ist daher fast immer nötig.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung beim Kassenwechsel

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.