Geförderte Altersvorsorge

Der Staat unterstützt

Das Grundproblem verstehen

Die deutsche Rentenversicherung beruht auf dem Solidaritätsprinzip und benutzt dazu das Umlageverfahren. Sie sparen also nicht für Ihre eigene Rente, sondern Ihre Beiträge werden den heutigen Rentnern ausbezahlt. Aufgrund des demographischen Wandels gibt es aber immer mehr Menschen, für die die Rentenversicherung aufkommen muss.
Ohne eine private Altersvorsorge kann der finanzielle Lebensstandard im Alter nicht gehalten werden, den Sie als Beschäftigter pflegen. Eine Methode der privaten Altersvorsorge sind die geförderten Varianten: die Riester- und die Rürup-Rente.

 

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist allen zugänglich, die rentenversicherungspflichtig sind und regelmäßig Beiträge an die Rentenversicherung entrichten. Sie erhalten jährliche Steuerersparnisse und staatliche Zulagen bei Abschluss eines Riester-Vertrages.
Bei voller Förderung sind Zulagen in Höhe von 154 Euro möglich. Für jedes Kind, das kindergeldberechtigt ist, erhalten Sie weitere 300 Euro jährlich. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, liegt der Satz bei 185 €.

 

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist für Personengruppen gedacht, die die Riester-Rente nicht abschließen können. Dies sind beispielsweise Selbstständige. Allerdings steht die Rürup-Rente auch jeder anderen Personengruppe offen.
Sie wird durch steuerliche Vorteile vom Staat gefördert. Im Jahr 2017 dürfen Sie 84 % des Höchstsatzes steuerlich absetzen. Für Alleinstehende liegt dieser bei 20.000 Euro, für Ehepartner bei 40.000 Euro. Bis zum Jahr 2025 steigt der Satz auf 100% an.

Die wichtigsten Gründe für eine private Vorsorge:

  • Unzureichende Versorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung
  • Private Vorsorge wird immer unabdingbarer
  • Geförderte Varianten bieten Steuererleichterungen und Zulagen vom Staat

Gut zu wissen

2013 wurde das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz verabschiedet. Es umfasst folgende Themen:

  • Jeder Anbieter muss ein vorgegebenes Produktinformationsblatt seiner Angebote zur Verfügung stellen. Dem Verbraucher wird dadurch die Vergleichbarkeit der verschiedenen Anbieter erleichtert.
  • Der Anbieterwechsel soll einfacher zu handhaben sein. Dazu wurde eine Höchstgrenze für Wechselkosten sowie ein maximaler Anteil der Abschlusskosten beim neuen Anbieterfestgelegt.
  • Das Risiko der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit soll in Zukunft besser staatlich gefördert werden.
  • Die Eigenheimrente soll flexibler für den Aufbau von Wohneigentum genutzt werden können. Im gleichen Zug wurde auch die Entnahmehöhe des Vertrages gelockert.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Wissen Sie, welche geförderte Altersvorsorge für Ihren individuellen Bedarf sinnvoll ist?
  • Können Sie einschätzen, ob Zusatzleistungen in Ihrem Fall in Frage kommen?
  • Haben Sie die Erfahrung, um festzustellen, inwieweit sich die Produkte der Anbieter in den Details unterscheiden und was ein zertifiziertes Produkt ausmacht?

Diese und viele weitere Fragen versiert beantworten und eine genau für Sie passende Vorsorgelösung gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.