Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung

Individuell und beweglich Werte schaffen

Sinn und Zweck einer fondsgebundenen Lebens-/Rentenversicherung:

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung können bekanntermaßen nicht für die Kosten aufkommen, die es im Alter zu decken gilt. Eine private Vorsorge ist notwendig, um nicht der Altersarmut zu verfallen. Eine Variante dazu ist die fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung. Sie kombiniert die Versicherung mit einer Kapitalanlage.
Die fondsgebundene Kapitalanlage hat im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung keinen Garantiezins. Es wird in Aktien- oder Rentenfonds oder anderen Fondsarten am Kapitalmarkt investiert. Dies führt je nach Fondswahl zu einem erhöhten Risiko, kann aber auch eine deutliche höhere Rendite abwerfen als herkömmliche Verträge.
Die Versicherung trägt das Anlagerisiko zu keiner Zeit, es wird stets vom Versicherungsnehmer übernommen. Deshalb sollte diese Form der Vorsorge nicht Ihre einzige Wahl sein, sondern bestehende Maßnahmen ergänzen.
Gut zu wissen: Endet der Vertrag, erhalten Sie das angesparte Kapital als einmalige Auszahlung oder lebenslange Rente.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Gesetzliche Absicherung kann den finanziellen Bedarf nicht decken
  • Höhere Rendite durch Anlage am Kapitalmarkt und Verzicht auf garantierten Zins
  • Wahl zwischen Aktien- und Rentenfonds

Darauf sollten Sie achten:

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Makler zu Ihren Optionen beraten. Er findet für Sie den passenden Anbieter und hilft Ihnen zu entscheiden, welche Investitionen sich für Ihren Bedarf lohnen.
Die fondsgebundenen Versicherungen haben keine steuerlichen Vorteile in der Ansparphase. Erfüllen Sie allerdings bei Ende der Laufzeit die Bedingungen, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben, werden nur 50 % der erwirtschafteten Erträge versteuert.
Entscheiden Sie sich für eine fondsgebundene Versicherung mit Todesfallschutz ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen obligatorisch. Bei einer Rentenversicherung hingegen erfolgt keine Gesundheitsprüfung.
In der Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine Garantiezeit festzulegen, in der der Versicherer leisten muss, auch wenn Sie bereits verstorben sind. Dies bietet eine gute Möglichkeit zur Absicherung von Hinterbliebenen.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung bei der Produktauswahl

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.