Firmenrechtsschutzversicherung

Hohe Ansprüche haben ihren Preis

Sinn und Zweck einer Firmenrechtsschutzversicherung:

Als Unternehmer ist man im Rahmen des betrieblichen Handelns oft Rechtsrisiken ausgesetzt. Dies können Streitigkeiten mit Mitarbeitern aber auch Kunden oder Lieferanten sein. Ohne entsprechende Firmenrechtsschutzversicherung, die für die Kosten eines Rechtsstreits aufkommt, kann die juristische Auseinandersetzung schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.
Die Versicherung übernimmt alle Kosten, die im Rahmen des Rechtsstreits entstehen. Zu nennen sind dabei vor allem Anwalts-, Gutachter- und Prozesskosten. Versichert sind Sie als Selbstständiger sowie alle Personen, die in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Übernahme aller Kosten in Verbindung mit einem Rechtsstreit
  • Kostenübernahme für Anwalts- und Gerichtskosten sowie Zeugen und Sachverständige
  • Beratungsservice durch Juristen (sofern vorhanden)

Darauf sollten Sie achten:

In der Firmenrechtsschutzversicherung sind Steuer-, Sozial-, allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-, allgemeiner Schadensersatz- und allgemeiner Strafrechtsschutz enthalten. Weitere Bereiche, die abgedeckt werden sollen, wählen Sie selbst. Diese sind:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Gewerblicher Verkehrsrechtsschutz
  • Gewerblicher Immobilienrechtsschutz
  • Erweiterter Strafrechtsschutz
  • Firmenvertragsrechtsschutz

Rechtsstreitigkeiten vor Versicherungsabschluss können nicht berücksichtigt werden. Auch nach dem Abschluss des Vertrages greift der Versicherungsschutz nicht sofort, sondern ist mit einer Wartezeit verbunden.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.