Finanzanlagen

Professionell bewirtschaften – reich ernten

Warum Geld anlegen und sich dabei beraten lassen?

Die Gründe für eine Geldanlage sind vielfältig: eine zusätzliche Altersversorgung, Kauf einer Immobilie, Aufbau eines Erbes und vieles mehr. Aber warum Beratung? Einfache und beratungsfreie Zinsprodukte werden bei dem derzeitigen Zinsniveau nach Abzug von Steuern und Inflation einen sukzessiven Wertverlust Ihres Vermögens bewirken.
Eine Lösung können nur renditestärkere Anlagekonzepte bieten, die aber typischerweise komplexer und damit auch erklärungsbedürftiger sind. Die üblichen Zinsanlagen „kranken“ am derzeitigen Zinsniveau. Genauso wie Sie bei einer Krankheit zum Spezialisten „Arzt“ gehen, sollten Sie auch Ihrem Vermögen eine fachkundige Behandlung zukommen lassen. Durch einen spezialisierten Berater, der die Befähigung zur Vermittlung von Finanzanlagen hat.

 

Was sind Finanzanlagen?

Die Grundphilosophie des Verbraucherportals makler.de besagt, dass jeder Abschluss einer Versicherung oder Geldanlage mit einer professionellen und unabhängigen Beratung einhergehen sollte. Professionell, d.h. mit dem Fachwissen für eine versierte Beurteilung. Unabhängig, um ausschließlich im Verbraucherinteresse beraten zu können. Daher beschränken wir uns auf Produkte, die von Vermittlern im Rahmen der seit 2013 geltenden Finanzanlagenvermittlungsverordnung angeboten können.
Mit der Einführung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung wurden die schon früher bestehenden Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes auch auf freie Vermittler übertragen, um damit den Verbraucherschutz auf ein einheitliches Niveau (Banken und freie Vermittler) zu bringen.

Anforderungen an Vermittler durch die Finanzanlagenvermittlungsverordnung:

Wer Finanzanlagen vermitteln will, braucht dafür die Erlaubnis der zuständigen Behörde, die nur unter nachfolgenden Voraussetzungen erteilt wird.

  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis der spezifischen Sachkunde

Gut zu wissen:

Jeder Verbraucher kann über ein öffentliches Register selbst prüfen, ob sein Berater tatsächlich über diese Erlaubnis verfügt.
Mit dem neuen Paragraphen 34 f der Gewerbeordnung hat der Gesetzgeber die für die Vermittlung zugelassenen Produkte in drei Gruppen aufgeteilt. Für jede dieser Produktgruppen benötigt ein Vermittler explizit die entsprechende Erlaubnis.
Der neue § 34 f GewO teilt die Vermittlungszulassungen in drei Produktbereiche auf:

  • Teil 1: Offene Investmentvermögen (offene Fonds).
  • Teil 2: Geschlossene Investmentvermögen (geschlossene Fonds
  • Teil 3: Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagegesetzes.

 

Darauf sollten Sie achten:

Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung verpflichtet Vermittler zu einer anlegerschützenden Vorgehensweise in der konkreten Beratung, z.B.:

  • Aushändigen einer sog. Statusinformation mit allen wichtigen Daten zum Vermittler selbst
  • Analyse Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse
  • Aushändigen eines Produktinformationsblattes
  • Erstellen eines Beratungsprotokolls

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung bei der Abwicklung

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zum Thema Finanzanlagen. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters und die gesetzlichen Vorgaben im Detail. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Finanzanlage ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.