Feuerrohbauversicherung

Ist das Ihr Dachstuhl?

Sinn und Zweck einer Feuerrohbauversicherung:

Ein Rohbau ist vielen Gefahren ausgesetzt. Ein Brand kann schnell passieren und ist eines der bedrohlichsten Ereignisse eines Bauvorhabens, denn er kann sehr teuer werden. Ein Brandschaden kann bedeuten, dass ein kompletter Wiederaufbau nötig wird, der existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann.
Eine Feuerrohbauversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Brands. Dabei sind Blitzschlag und Explosionen, aber auch der Aufprall eines Luftfahrzeugs in der Versicherung enthalten. Sie übernimmt die Kosten für den Wiederaufbau, die Absicherung des Schadensortes, die Aufräumarbeiten und die Wiederbeschaffung zerstörten Baumaterials.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Sicherung Ihres Bauvorhabens und finanzielle Unterstützung im Brandfall
  • Kostenübernahme von Schadensbeseitigung und Wiederaufbau des zerstörten Objekts
  • Schutz bei unvorhergesehenen Brandschäden durch Blitzschlag, Explosion usw.

Darauf sollten Sie achten:

Es ist möglich, die Feuerrohbauversicherung als Zusatz in der Wohngebäudeversicherung einzuschließen. So haben Sie einen Schutz im Brandfall Ihres Rohbaus und eine Wohngebäudeversicherung, sobald Ihr Gebäude fertig gestellt ist.
Sie sollten bei der Wahl eines geeigneten Versicherers darauf achten, dass die Versicherungsdauer lange genug ist, um das Gebäude fertig zu stellen. Einige Versicherer begrenzen den Schutz auf 12 oder 6 Monate.
Möchten Sie sich auch vor Risiken, wie Sturm oder Hagel schützen, sollten Sie eine Rohbauversicherung abschließen, die üblicherweise auch mit der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.