Geschlossene Investmentvermögen

Gleiche Funktion – große Auswahl

Grundprinzip geschlossener Investmentvermögen

Diese Anlageform wurde früher auch geschlossener Fonds genannt. Das 2013 eingeführte Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bezeichnet sie jetzt als Alternative Investmentfonds (AIF) oder geschlossene Investmentvermögen. Das Grundprinzip: Gemeinschaftliches Investieren in Sachwerte. Unter „geschlossen“ versteht man zwei Eigenschaften:
Festgelegtes Investitionsziel: Der Fonds soll genau einen bestimmten Sachwert finanzieren. Ist das Volumen erreicht, wird der Verkauf weiterer Anteile geschlossen.
Feste Laufzeit: Fast immer ist auch eine Laufzeit definiert. Danach wird der Vermögensgegenstand veräußert und der Erlös geht den Anlegern zu. Der Fonds wird geschlossen.
Geschlossene Fonds gehörten früher zum sog. „Grauen Kapitalmarkt“, da sie weitgehend unreguliert waren und damit Spielraum für unseriöses Vorgehen und damit Anlegerschaden schafften. Mit der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuch und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung wurden aber vielfältige Vorschriften eingeführt, die diesen Spielraum erheblich beschränken.
Trotzdemmuss man sich bewusst sein, dass der geschlossene Fonds eine unternehmerische Investition ist. Mit allen damit verbundenen Chancen und Risiken.

 

Funktionsweise geschlossener Investmentvermögen

Die meisten Fonds werden als GmbH & Co KG aufgelegt, die Anleger sind beschränkt haftende Kommanditisten.
Der Fonds-Emittent erwartet aus einem bestimmten Investitionsvorhaben hohe Renditechancen und legt dazu einen Fonds zum Einsammeln von Eigenkapital auf. Dafür wird die Gesellschaft gegründet und der Emissionsprospekt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Genehmigung eingereicht.
Nach Erwerb bzw. Herstellung wird der Investitionsgegenstand bewirtschaftet. Daraus sollen dann laufende Erträge entstehen zuzüglich möglicher Verkaufserlöse am Ende der Laufzeit.

Sinn und Zweck geschlossener Fonds:

Geschlossene Investmentvermögen ermöglichen Privatanlegern den Zugang zu unternehmerischen Investitionen und gleichzeitig die Anlage in reale Sachwerte. Je nach Ausrichtung lassen sich darüber auch eigene Vorlieben oder Überzeugungen realisieren, zu denen man sonst keinen Zugang hätte.
Arten geschlossener Investmentvermögen:
Jeder geschlossene Fonds hat ein bestimmtes Anlagethema, z.B.:

  • Immobilien, in der Regel Gewerbeobjekte im In- und Ausland
  • Schiffe, z.B. Tanker oder Containerschiffe
  • Flugzeuge, von einzelnen Exemplaren bis zu Flotten
  • Einrichtungen aus dem Infrastrukturbereich
  • Erneuerbare Energien, also Photovoltaikanlagen, Windparks, Geothermiekraftwerke
  • Aufkauf gebrauchter Kapitallebensversicherungen
  • Unternehmensbeteiligungen in vielfacher Art
  • Medien und Filmindustrie

Chancen und Risiken:
Unternehmerische Beteiligungen beinhalten immer das Risiko, dass Ertragserwartungen nicht eintreffen und/oder der Vermögensgegenstand Wertverluste verzeichnet. Diese Risiken können über eine zu optimistische Kalkulation, ein Missmanagement, oder auch allgemeine Marktveränderungen entstehen. Bricht die Nachfrage nach dem Investitionsgegenstand ein, können Verluste eintreten. Dem stehen die bekannten Chancen unternehmerischen Handelns gegenüber.

Darauf sollten Sie achten:

Geschlossene Fonds sind heute keine Steuersparmodellemehr, da die Verlustverrechnung erheblich beschränkt wurde. Die Zielsetzung liegt in der Rendite der Investition. Der Emissionsprospekt muss von der Finanzaufsicht BaFin genehmigt werden. Hierbei werden aber nur formale Gesichtspunkte geprüft, nicht die Plausibilität der wirtschaftlichen Prognosen. Die Zulassung des Fonds ist daher kein Beleg für die Rentabilität.
Geschlossene Investmentvermögen können keine Risikostreuung vornehmen, da der Fokus immer auf einem bestimmten Investitionsobjekt liegt. Ein großer Unterschied zu offenen Fonds.
Im Gegensatz zu offenen Fonds können Anteile nicht einfach zurückgegeben werden, man muss selbst einen Käufer finden. Ein mittlerweile entstandener Zweitmarkt ist aber nur sehr eingeschränkt funktionsfähig.
Ein Vermittler/Berater muss über die entsprechende gewerberechtliche Zulassung verfügen und in dem entsprechenden IHK-Register eingetragen sein. Dies können Sie der sog. Kundenerstinformation entnehmen, die vor der Beratung ausgehändigt werden muss.

Kosten und Rendite:
Geschlossene Fonds können je nach Art des Investments hohe Renditen erzielen. Maßgeblich für die Bandbreite von eher konservativ bis zu spekulativ ist die Art des Investitionsgegenstandes. Diese gilt es genau zu prüfen.
Einen großen Einfluss haben die Kosten. Neben dem üblichen Agio gibt es auch sog. Innenprovisionen im Bereich von 10% bis 20%. Banken sind verpflichtet, diese dem Kunden gegenüber offen zu legen. Die „weichen“ Kosten können 15% bis 20% des eingesammelten Kapitals betragen.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Haben Sie einen Überblick über die verschiedenen Anlageausrichtungen geschlossener Fonds?
  • Können Sie einschätzen, welches Chancen-/Risikoverhältnis ein bestimmter Fonds hat?
  • Liegen Ihnen Leistungsbeweise des Initiators aus früheren Fondsemissionen vor?
  • Verfügen Sie selbst über das notwendige Fachwissen in der Tiefe, um die Qualität einer Kapitalanlage beurteilen zu können?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und ein genau für Sie passendesAnlagekonzept gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zum Thema geschlossene Investmentvermögen. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters und die gesetzlichen Vorgaben im Detail. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Finanzanlage ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.