Unternehmensbeteiligungen

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Das Grundprinzip dieser Vermögensanlagekategorie

Unternehmensbeteiligungen sind Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren. Meist sind dies Beteiligungen an

  • Personengesellschaften
  • GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
  • GbRs (Gesellschaften der bürgerlichen Rechts)
  • Vermögensmassen der genannten Gesellschaftsformen
  • Ausländischen Unternehmen anderer Rechtsformen

Der Anleger wird Mitinhaber einer Firma, die ein konkretes Geschäftsziel verfolgt, das in der Regel aus der Herstellung und dem Vertrieb eines bestimmten Produktes besteht. In manchen Fällen kann es sich auch um einen „Blind Pool“ handeln, d.h. das Unternehmen beteiligt sich selbst an anderen Firmen, die noch nicht näher konkretisiert sind.

Sinn und Zweck der Unternehmensbeteiligung:

Die Anlage erfolgt gezielt in ein bestimmtes Produkt oder eine spezielle Branche unter Verzicht auf eine Anlagestreuung. Zielsetzung ist es, von den künftigen Erträgen und einer Steigerung des Unternehmenswertes zu profitieren.

Sind dies Naturkatastrophen, die hierzulande nur selten auftreten? Denken Sie z.B. nur an die Überschwemmungen in den letzten Jahren in Deutschland oder an die zunehmenden Erdbeben und Überschwemmungen in Italien. Nicht wenige Gefahren kommen immer näher. Tatsache ist: Durch den Klimawandel verändert sich unser Wetter und führt immer häufiger zu extremen Witterungsverhältnissen mit Schäden, die selbst aus eigenen Mitteln kaum zu finanzieren sind.

 

Das sollten Sie wissen:

Beteiligungen können „offen“ oder „still“ gestaltet sein. Bei der offenen Variante wird die Beteiligung öffentlich einsehbar gemacht (z.B. im Handelsregister) und ist meist mit Informations- und Mitsprachrechten verbunden. „Stille“ Beteiligungen beruhen nur auf einer internen Vertragsvereinbarung zwischen dem stillen Gesellschafter und dem Unternehmen.

 

Darauf sollten Sie achten:

Unternehmen bieten Beteiligungen an, um sich Kapital für die Herstellung und den Verkauf eines Produktes zu beschaffen. Da das Unternehmen in dieser Phase noch einen sehr geringen betriebswirtschaftlichen Wert hat, sollte man sein Augenmerk auf die wirtschaftlichen Perspektiven, die technischen Gegebenheiten und die juristischen Grundlagen der Beteiligung richten. Wie jedes unternehmerische Engagement ist auch hier ein mögliches Ausfallrisiko des Investments zu beachten.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Können Sie selbst fachlich und objektiv den Geschäftszweck des Unternehmens beurteilen?
  • Sind die dokumentierten Prognosen tatsächlich plausibel und entsprechend sie künftigen Marktgegebenheiten?
  • Hat die Geschäftsleitung die notwendige fachliche und kaufmännische Qualifikation?
  • Ist die Unternehmensbeteiligung als Vermögensanlage für Sie überhaupt geeignet?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und ein genau für Sie passendesAnlagekonzept gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu bestimmten Fondsarten. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters und die gesetzlichen Vorgaben im Detail. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Finanzanlage ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.