Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen

Bewusst in zweiter Reihe

Das Grundprinzip dieser Vermögensanlagekategorien

Schuldverschreibungen:
Schuldverschreibungen sind Kredite in Form eines Wertpapiers. Der Anleger stellt einem Dritten Geldzur Verfügung und bekommt dafür einen Zins und die Zusage der Rückzahlung. Die Arten je nach Emittent:

  • Öffentliche Anleihen
  • Bankschuldverschreibungen/Pfandbriefe
  • Industrieobligationen

Bei Bundesanleihen wird unterschieden nach:

  • Laufzeit langfristig (10 bis 30 Jahre): Bundesanleihen
  • Laufzeit mittelfristig (5 Jahre): Bundesobligationen
  • Laufzeit kurzfristig (2 Jahre): Bundesschatzanweisungen

Nachrangdarlehen:
Über Nachrangdarlehen verschaffen sich Klein- und Mittelunternehmen bankenunabhängig Finanzierungsmittel, ohne entsprechende Sicherheiten stellen zu müssen.

Sinn und Zweck von Schuldverschreibungen und Nachrangdarlehen:

  • Schuldverschreibungen: Liquiditätsbeschaffung ohne Bankkredit mit Einstufung als Fremdkapital
  • Nachrangdarlehen: Liquiditätsbeschaffung ohne Bankkredit und Sicherheitenstellung mit Einstufung als Eigenkapital; Ansprüche des Anlegers im Insolvenzfall werden „nachrangig“ nach anderen Gläubigern bedient.

Das sollten Sie wissen:

Schuldverschreibungen:
Auch Anleihen können Kursschwankungen haben und Risiken ausgesetzt sein. Diese sind im Wesentlichen:

  • Kursänderungsrisiko bei Veränderungen des Marktzinses oder der Bonität des Schuldners
  • Zinsänderungsrisiko, d.h. Kursbewegungen bei Veränderung des Marktzinses.
  • Bonitätsrisiko, d.h. Kursbewegungen bei sich ändernder Bonität des Emittenten.
  • Währungsrisiko bei Schuldverschreibungen außerhalb des Euro-Raumes.

Nachrangdarlehen:
Der Gesetzgeber hat 2015 verschiedene Bedingungen vorgegeben, die dem Anlegerschutz dienen:

  • Mindestlaufzeit von 24 Monaten
  • Mindestkündigungsfrist von 6 Monaten
  • Ausschluss einer Nachschusspflicht
  • Bei Beendigung des Angebots umfangreiche Informationen an die Aufsichtsbehörde

Nachrangdarlehen haben meist einen festen Zins, der aber gewinnabhängig gestaltet werden kann. Zinsen und Rückzahlungen können aber auch ausgesetzt werden, wenn dadurch eine Insolvenz des Unternehmens entstehen würde. Mit dem Nachrangdarlehen ist der Anleger nicht an dem Unternehmen und evtl. Verlusten beteiligt.

 

Darauf sollten Sie achten:

Schuldverschreibungen:
Auch bei Schuldverschreibungen gilt, dass hohe Zinsen über ein höheres Risiko erkauft werden. Anleihen solider Staaten oder Unternehmen dagegen zahlen aktuell (Stand November 2017) nur noch einen geringen Zins, der teilweise gen Null tendiert. Anleihen sind nicht durch eine Einlagensicherung besichert. Auch bei dem gewährten Zins kann zwischen einem festen oder einem variablen Zins unterschieden werden.

Nachrangdarlehen:
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz hat der Gesetzgeber diverse Vorschriften definiert, z.B.

  • Erstellung eines Verkaufsprospekts (formale, aber nicht wirtschaftliche Prüfung durch die Aufsichtsbehörde)
  • Aushändigung des sog. Vermögensanlage-Informationsblattes
  • Information über geschäftsrelevante Vorfälle
  • Veröffentlichung Jahresabschluss und Lagebericht

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Können Sie selbst aus der Vielzahl an Anleihevarianten die für Sie passende herausfinden?
  • Sind die Prognosen hinsichtlich Zins und Rückzahlung tatsächlich plausibel?
  • Können Sie die Bonität des Schuldners beurteilen?
  • Sind Schuldverschreibungen oder Nachrangdarlehen als Vermögensanlage für Sie überhaupt geeignet?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und ein genau für Sie passendesAnlagekonzept gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu bestimmten Anlagearten. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters und die gesetzlichen Vorgaben im Detail. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Finanzanlage ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.