Genussrechte

Das Recht sich zu bedienen

Das Grundprinzip dieser Vermögensanlagekategorie

Mit einem Genussrecht beteiligt man sich an einem Unternehmen in einer Form, die zwischen Aktien und Anleihen liegt. Der verbriefte Anspruch (Genussschein) kann unter Umständen auch an der Börse gehandelt werden. Der Genussrechtsinhaber stellt Kapital zur Verfügung und erhält dafür eine Beteiligung am Gewinn und am Erlös aus einer evtl. Unternehmensliquidation.

 

Sinn und Zweck des Genussrechts:

Der Inhaber eines Genussrechts kann keinen direkten Einfluss auf die Unternehmensführung nehmen, z.B. über Stimmrechte. Als Ausgleich für diese „Schlechterstellung“ wird ihm eine hohe Rendite auf sein Kapital versprochen.

Folgende Formen werden angeboten:

  • Mit fester oder mit unbegrenzter Laufzeit
  • Mit fester Ausschüttung oder mit variabler Verzinsung
  • Mit erfolgsabhängiger Gewinnbeteiligung mit oder ohne Mindestverzinsung

Das sollten Sie wissen:

Ausschüttungen an Genussrechtsinhaber erfolgen nur, wenn ein Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn vorliegt. In späteren Gewinnjahren können diese Ausschüttungen nachgeholt werden. Dauerhafte Verlustphasen können aber dazu führen, dass das Unternehmen Zugriff auf das Genussrechtskapital nimmt und sich dieses zu Lasten der Anleger reduziert, im Extremfall bis zum Totalverlust. Besteht eine Nachrangabrede, werden bei einer Unternehmensliquidation erst alle anderen Gläubiger vor dem Genussrechtsinhaber bedient.

 

Darauf sollten Sie achten:

Wenn Sie heute schon wissen, wann Sie Ihr Kapital wieder benötigen, sollten Sie speziell die Laufzeitbedingungen des Genussrechts prüfen. Auch bei der Höhe und den Bedingungen der Ausschüttung sind unterschiedliche Gestaltungen möglich, die es zu beachten gilt. Grundsätzlich gilt es auch hier das typische Risiko einer unternehmerischen Beteiligung zu beachten.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Können Sie selbst fachlich und objektiv den Geschäftszweck des Unternehmens beurteilen?
  • Sind die dokumentierten Prognosen tatsächlich plausibel und entsprechend sie künftigen Marktgegebenheiten?
  • Hat die Geschäftsleitung die notwendige fachliche und kaufmännische Qualifikation?
  • Ist das Genussrecht als Vermögensanlage für Sie überhaupt geeignet?

Diese Fragen versiert beantworten, Sie professionell begleiten und ein genau für Sie passendesAnlagekonzept gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.

Hinweis:

Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu bestimmten Anlagearten. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters und die gesetzlichen Vorgaben im Detail. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Finanzanlage ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.