Elementarschadenversicherung

Wenn die Natur zuschlägt …

Sinn und Zweck einer Elementarschadenversicherung:

Bestimmte Risiken durch das „Wirken der Natur“ sind über Wohngebäude- bzw. Hausratversicherungen nicht abgedeckt, z.B.:
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsche, Erdfall
  • Lawinen und Schneedruck
  • Vulkanausbrüche

    Sind dies Naturkatastrophen, die hierzulande nur selten auftreten? Denken Sie z.B. nur an die Überschwemmungen in den letzten Jahren in Deutschland oder an die zunehmenden Erdbeben und Überschwemmungen in Italien. Nicht wenige Gefahren kommen immer näher. Tatsache ist: Durch den Klimawandel verändert sich unser Wetter und führt immer häufiger zu extremen Witterungsverhältnissen mit Schäden, die selbst aus eigenen Mitteln kaum zu finanzieren sind.

     

    Darauf sollten Sie achten:

    Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sind Obliegenheiten (Versicherungspflichten) zu beachten, d.h. notwendige und zumutbare Vorkehrungen treffen. Bestimmte Naturereignisse sind auch nicht versichert, z.B. Sturmfluten oder Ansteigen von Grundwasser. Eine Elementarschadenversicherung kann in der Regel auch nur zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

    Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

    • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote.
    • Prüfung der Vertragsbedingungen hinsichtlich zu erfüllender Obliegenheiten und nicht versicherter Risiken.
    • Geeignete Verbindung aus Versicherungsschutz, Höhe der Prämie, Selbstbehalt und Wartezeiten finden.

    Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.