Direktzusage

„Ich verspreche Dir hiermit direkt und ohne Umwege...“

Sinn und Zweck einer Direktzusage:

Der gesetzliche Rentenanspruch wird immer geringer. Deshalb ist es wichtig, zusätzlich vorzusorgen. Dabei gibt es die Möglichkeit für Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge einzurichten. Eine zu wählende Durchführungsform dieser ist die Direktzusage.
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Versorgungsfall finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Dieser Versorgungsfall tritt grundsätzlich mit dem Renteneintrittsalter ein, kann aber auch im Falle eines Unfalls oder des Todes vorgesehen sein. Diese Leistung wird entweder als einmalige Kapitalauszahlung oder als monatliche Rente gewährt. Um diese zu leisten, wird üblicherweise eine Entgeltumwandlung vorgenommen, aus der der Arbeitgeber Rückstellungen bildet.
Vorteile sind dabei, dass das Kapital im Unternehmen verbleibt und die Liquidität nicht eingeschränkt wird. Außerdem haben beide Seiten steuerliche Vorteile, da die Leistung erst bei Auszahlung zu versteuern ist, wenn der Steuersatz regelmäßig niedriger ausfällt als im aktiven Erwerbsleben.
Wichtig: Eine vertraglich vereinbarte Direktzusage kann nicht gekündigt werden.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Gesetzliche Rentenzahlungen fallen meistens zu niedrig aus
  • Höhere Mitarbeiterzufriedenheit und Bindung an das Unternehmen
  • Durch Rückstellungen ist eine höhere Liquidität möglich

Darauf sollten Sie achten:

Die Höhe des Auszahlungsbetrags kann frei bestimmt werden, richtet sich aber üblicherweise nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Gehalt des Arbeitnehmers. Gerade deshalb und aufgrund der enormen Steuereinsparungsmöglichkeiten ist sie besonders für höher verdienende Mitarbeiter, wie Führungskräfte, interessant.
Die Direktzusage ist durch die Rückstellungen mit einem erheblichen Bürokratieaufwand verbunden. Daher ist sie besonders für große Unternehmen empfehlenswert. Damit die finanzielle Versorgung der Arbeitnehmer bei einer Insolvenz gewährleistet ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein zu entrichten.
Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist langfristig geplant, weshalb bei einem früheren Verlassen des Unternehmens keine Leistungen mehr erbracht werden können. Der Vertrag ruht bis zum Erreichen des Rentenalters. Unter Umständen ist es möglich, die Direktzusage zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.