Direktversicherung

Gute Mitarbeiter binden und motivieren

Sinn und Zweck einer Direktversicherung:

Die Direktversicherung ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Sie bietet eine optimale Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung, deren Auszahlungen den Lebensstandard der Arbeitnehmer im Alter nicht halten können.
Bei der Direktversicherung schließen Arbeitgeber einen kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag mit einem deutschen Versicherungsunternehmen ihrer Wahl. Die versicherte Person ist dabei der Arbeitnehmer, der einen rechtlichen Anspruch auf die Leistung der Versicherungsgesellschaft hat.
Die Beiträge werden durch den Arbeitnehmer mittels einer Entgeltumwandlung oder durch den Arbeitgeber mittels einer Leistungszusage erbracht. Die Auszahlung erfolgt im Versorgungsfall entweder als einmalige Kapitalauszahlung oder als lebenslange Rente. Der Versorgungsfall tritt mit Erreichen des Rentenalters, einer Invalidität oder im Falle des Todes ein.
Die Direktversicherung bietet den Vorteil, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter langfristig binden können. Weiterhin sparen beide Parteien Sozialversicherungsbeiträge, der Erbringer der Beiträge erzielt zudem Steuerersparnisse. Der Arbeitnehmer hat außerdem den Vorteil, dass er den Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen oder privat fortführen kann.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Flexible Weiterführung bei neuem Arbeitgeber oder privat möglich
  • Ersparnis bei Sozialversicherungsbeiträgen

Darauf sollten Sie achten:

Die Höhe der Beiträge ist dem Arbeitnehmer selbst überlassen. Sie kann jederzeit erhöht oder reduziert werden. Auch Sonderzahlungen sind möglich. Es ist allerdings nicht ratsam, über die geförderte Höchstgrenze hinaus Beiträge zu leisten, da diese nicht der staatlichen Förderung unterliegen.
Die Direktversicherung bietet sich vor allem für privat Krankenversicherte und Gutverdiener an. Durch ihren hohen Steuersatz sparen sie am meisten Steuern ein. Weiterhin unterliegen privat Krankenversicherte nicht der Beitragspflicht zur Krankenversicherung bei Auszahlung.
Alle Beiträge des Arbeitnehmers sind sofort unverfallbar. Beiträge, die durch den Arbeitgeber geleistet werden, unterliegen Unverfallbarkeitsfristen, die es zu beachten gilt.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.