Betriebsausfallversicherung

Wenn der „Motor“ ausfällt, droht der Stillstand

Sinn und Zweck einer Betriebsausfallversicherung:

Steht der Betrieb still, bedeutet das für ein Unternehmen laufende Kosten trotz fehlendem Umsatz. Dadurch entsteht ein finanzieller Schaden, der schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann. Eine Betriebsausfallversicherung springt in solch einem Fall ein.
Die Versicherung kann zum einen den Betriebsausfall durch Sachschäden absichern, zum anderen die Arbeitskraft des Firmenchefs. Dies kann individuell festgelegt und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Finanzielle Absicherung bei Stillstand des Betriebs
  • Kostenübernahme für Mieten, Löhne, Leasingraten für Maschinen und Kreditraten
  • Optimale Absicherung durch verschiedene Versicherungsmöglichkeiten und Absicherungen

Darauf sollten Sie achten:

Bei der Bedarfsanalyse für Ihr Unternehmen sollten Sie bereits vorhandene Versicherungen prüfen. Es kommt vor, dass sich diese mit der Betriebsausfallversicherung überschneiden. Dies führt zu einer Doppelversicherung und unnötigen Kosten. Ein erfahrener Makler kann Ihnen bei der Überprüfung der Versicherungen helfen.
Die Höhe der Versicherungssumme leitet sich von den laufenden Kosten ab, die im Schadensfall von der Versicherung übernommen werden. Die Prämie berechnet sich je nach versichertem Risiko unterschiedlich. Möchten Sie Ihre Arbeitskraft als Unternehmer versichern, erfolgt eine Gesundheitsprüfung.
Der Verlust des Umsatzes ist in der Betriebsausfallversicherung nicht mit abgedeckt. Dazu empfiehlt sich die Kombination mit einer Krankentagegeld- oder Betriebsunterbrechungsversicherung.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.