Betriebliche Krankenversicherung

Engagierte Mitarbeiter verdienen eine besondere Krankheitsvorsorge

Sinn und Zweck einer betrieblichen Krankenversicherung:

Der demographische Wandel in Deutschland führt dazu, dass die Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter für Unternehmen eine immer größere Rolle spielt. Trotzdem haben über die Hälfte der deutschen Unternehmen weder Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung noch eine betriebliche Krankenversicherung eingeführt.
Dabei bietet sich insbesondere der Schutz einer betrieblichen Krankenversicherung an. Sie hat den Vorteil, dass gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer auf das Niveau eines Privatpatienten gehoben werden und somit schnellere und hochwertigere Behandlung erfahren. Das bedeutet gleichzeitig, dass Arbeitgeber weniger Produktivität und Leistung seitens Ihrer Mitarbeiter einbüßen.
Arbeitgeber bestimmen einen Versicherungstarif ihrer Wahl bei einem privaten Versicherungsunternehmen. Dabei übernehmen sie üblicherweise die Beitragszahlungen für Ihre Mitarbeiter, die Sie steuerlich absetzen können.
Eine betriebliche Krankenversicherung steigert die Attraktivität als Arbeitgeber. Mitarbeiter fühlen sich wertgeschätzt und persönlich unterstützt, was zu höherer Motivation und Bindung führt. Auch nach außen steigern Firmen ihr Unternehmensimage, was besonders im „War for Talents“ eine große Bedeutung hat.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Häufigere Krankheitsausfälle durch Alterung der Arbeitnehmer
  • Schlechtere Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
  • Schnellere Genesung der Mitarbeiter
  • Verbesserung der Unternehmensreputation

Darauf sollten Sie achten:

Unternehmen können sich einen Tarif ihrer Wahl zusammenstellen. Einzelne Bausteine können beispielsweise Zahnzusatzversicherungen, Heilpraktikerbehandlung oder auch Auslandsreisekrankenversicherungen und vieles mehr sein. Durch diese Optionen kann ein unternehmensspezifischer Versicherungsschutz gestaltet werden.
Arbeitgeber übernehmen in der Regel die Kosten des Versicherungsbeitrags. Es gibt allerdings auch Modelle, bei denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten teilen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Versicherungsbeitrag für das erste Jahr zu übernehmen und dem Mitarbeiter die Versicherung danach zu übergeben. In den meisten Fällen bietet sich eine Kollektivversicherung für die gesamte Belegschaft an.
Zur Klärung des steuerlichen Aspektes sollte ein Steuerberater konsultiert werden, optimal mit unterstützender Begleitung durch einen erfahrenen Makler.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  •  Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.