Betriebliche Altersvorsorge

Gesetzlich geregelter Mitarbeiteranspruch

Das Grundproblem verstehen

Durch den demographischen Wandel ist es dem Staat nicht mehr möglich, den Rentenbedarf für die alternde Bevölkerung zu decken. Damit Arbeitnehmer nicht zum Opfer der Altersarmut werden, fördert der Staat die Implementierung einer betrieblichen Altersvorsorge in Unternehmen mittels Steuererleichterungen und Ersparnissen bei Sozialversicherungsbeiträgen.
Arbeitgeber entscheiden sich für einen oder mehrere von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Indem sie Mitarbeitern diese anbieten, tätigen sie eine Zusage im Leistungsfall. Dabei können sie die Implementierung entweder intern im Unternehmen durchführen oder mithilfe eines externen Dienstleisters auslagern.
Die Beitragszahlungen erfolgen durch den Arbeitgeber als Leistungszusage oder durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers. In jedem Fall entstehen steuerliche Vorteile. Weiterhin sind Mitarbeiter motivierter und langfristig an das Unternehmen gebunden.

Die verschiedenen Durchführungsformen, die zur Auswahl stehen

Arbeitgebern stehen fünf verschiedene Durchführungswege zur Verfügung. Diese sind im Einzelnen:

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionsfonds

 

Die Durchführungswege unterscheiden sich vor allem darin, ob ein externer Dienstleister hinzugezogen wird oder nicht und ob Unternehmen sicherungspflichtig sind. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz der Pensions-Sicherungs-Verein die Leistung übernimmt. Nach Abschluss des Vertrages kann die betriebliche Altersvorsorge nicht mehr gekündigt werden.

Die wichtigsten Gründe für eine betriebliche Altersvorsorge:

  • Gesteigerte Mitarbeitermotivation und langfristige Bindung an das Unternehmen sowie Steigerung der Attraktivität des Unternehmens
  • Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Finanzielle Absicherung des Arbeitnehmers im Alter

 

Gut zu wissen

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge aufzuklären. Erfolgt die Aufklärung nicht rechtlich korrekt, sind sie haftbar. Deshalb empfiehlt es sich einen erfahrenen Makler und einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater hinzuzuziehen.
Beiträge, die durch den Arbeitnehmer erbracht wurden, unterliegen grundsätzlich der Unverfallbarkeit. Leistetder Arbeitgeber die Beiträge, muss der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet haben und die Leistungszusage mindestens fünf Jahre bestanden haben, bevor die geleisteten Beiträge auch unverfallbar werden.

Darum ist professionelle Beratung unverzichtbar:

  • Können Sie als Arbeitgeber einschätzen, welcher Durchführungsweg sich für Ihr Unternehmen am besten eignet?
  • Sind Sie als Arbeitnehmer in der Lage zu beurteilen, wie Ihre betriebliche Altersversorgung optimal gestaltet werden sollte?

Diese und viele weitere Fragen versiert beantworten und eine genau für Sie passende Vorsorgelösung gestalten kann nur ein spezialisierter Makler.

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.