Bauleistungsversicherung

Dunkler Wolken am Bauhimmel

Sinn und Zweck einer Bauleistungsversicherung:

Als Bauherr sind Sie immer dem Risiko ausgesetzt, dass Ereignisse auftreten, mit denen niemand rechnen konnte. Werden dabei schon erbrachte Bauleistungen beschädigt oder gar zerstört, übernehmen Sie die Kosten für die erneute Leistung. Dies kann Sie in den finanziellen Ruin zwingen.
Eine Bauleistungsversicherung ist daher dringend zu empfehlen. Sie bietet eine Grundabsicherung für den Bauherren, da sie, ähnlich wie eine Vollkaskoversicherung, maximalen Schutz während der Bauphase bietet. Sie übernimmt die Kosten der Schadensbeseitigung und Wiederherstellung der bereits erbrachten Leistungen. Versichert sind dabei alle notwendigen Baustoffe und -teile.

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Sicherung Ihrer Existenz und der finanziellen Bauplanung
  • Kostenübernahme von Schadensbeseitigung und Wiederherstellung bereits erbrachter Leistungen
  • Schutz bei unvorhergesehenen Schäden, wie ungewöhnliche Witterungseinflüsse, Vandalismus, Diebstahl, höhere Gewalt

Darauf sollten Sie achten:

Ihr Versicherungsbeitrag erfolgt einmalig. Er berechnet sich aus der Bausumme der gesamten Bauleistungen. Um zu klären, welche Leistungen darin enthalten sein müssen und welche herausfallen, sollten Sie einen erfahrenen Makler konsultieren.
Die Versicherungsdauer ist auf die Dauer der gesamten Bauzeit ausgelegt, gilt aber maximal 24 Monate. Der zu zahlende Beitrag ist unabhängig von der Dauer der Bauzeit.
Wichtig: Im Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung sind weder Leistungsmängel, noch normale Witterungseinflüsse enthalten, mit denen aufgrund der Jahreszeit zu rechnen war.

Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

  • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
  • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
  • Hilfestellung im Schadensfall

Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.