Autoinhaltsversicherung

Wenn Wertvolles mitfährt ...

Sinn und Zweck einer Autoinhaltsversicherung:

Schäden an Werkzeugen oder Waren innerhalb Ihres Fahrzeugs sind nicht selten. Dies kann aufgrund eines Verkehrsunfalls passieren, oder auch durch Einbruch bzw. Diebstahl. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Eine Autoinhaltsversicherung kann Ihnen diesen Schaden ersetzen.

 

Diese Versicherung ersetzt Ihnen die Kosten, die durch Verlust oder Beschädigung von Waren oder Werkzeug in Ihrem Wagen entstanden ist, sofern der Transport im sog. Werkverkehr stattgefunden hat. Sie ist auf Deutschland beschränkt.
Achtung: Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn Fahrzeuge verwendet werden, die für den Transport der jeweiligen Güter zugelassen sind.

 

Die wichtigsten Gründe für diese Vorsorge:

  • Abdeckung von Brand und Explosion
  • Absicherung gegen Einbruchdiebstahl oder Diebstahl des Fahrzeugs
  • Schutz vor Naturereignissen, wie Blitzschlag

    Darauf sollten Sie achten:

    Die Autoinhaltsversicherung bezieht sich auf ein bestimmtes Fahrzeug, das Kennzeichen und der Fahrzeugtyp werden in die Versicherung aufgenommen. Bei einem Wechsel der Wagen besteht Meldepflicht, ansonsten entfällt der Versicherungsschutz.
    Einbruchdiebstahl ist nur zu bestimmten Tageszeiten bzw. Schadensorten abgesichert.Details und mögliche Schutzerweiterungen kann ein spezialisierter Makler erläutern.
    Schäden, die durch ungeeignete Verpackungen oder schuldhaft verursachte Unfälle entstehen, werden von der Versicherung nicht abgedeckt. Dasselbe gilt auch für Bremsschäden, die nicht durch eine Notbremsung entstanden sind.

    Darum sollten Sie professionelle Beratung suchen:

    • Analyse des Marktes und der vielfältigen Angebote
    • Analyse Ihrer persönlichen Bedarfssituation
    • Hilfestellung im Schadensfall

    Hinweis: Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte zu dieser Versicherungsart. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich und allein verbindlich sind die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Angebotes bzw. Anbieters. Für die Darstellung wird keine Haftung übernommen. Vor dem Abschluss einer geeigneten Versicherung ist die Beratung durch einen spezialisierten Makler unverzichtbar.