Der Berufsstatus „Makler“: Sicherheit für den Verbraucher per Gesetz!
Einem Großteil der Bevölkerung ist überhaupt nicht bekannt, was einen Makler von anderen Formen der Vermittlung und Beratung zu Finanzdienstleistungsprodukten unterscheidet. Und vor allem: Welche Vorteile und Sicherheitsmerkmale sich daraus für den Verbraucher ergeben. Die wichtigsten Aspekte und die daraus Ihnen entstehenden Mehrwerte haben wir nachfolgend zusammengefasst:
- Die Sachwalter-Funktion: „Im Lager des Kunden“
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Ein Schaden muss auch bezahlt werden!
- EU-Vermittlerrichtlinie: Der Gesetzgeber will Sie schützen!
- Beratungsprotokoll: Behaupten ist gut, Beweisen ist besser!
- Erfahrung und Spezialisierung: Denken Sie an die „Gesundheit“ Ihrer Finanzen!
Die Sachwalter-Funktion: „Im Lager des Kunden“
Der BGH hat bereits im Jahr 1985 den Status des Maklers als sog. „Sachwalter des Kunden“ eingestuft. Damit hat dieser Beruf eine ähnliche Stellung wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater. In der konkreten Praxis bedeutet dies, dass der Makler - im Gegensatz zu einem Versicherungsvertreter einer Gesellschaft oder einem sog. Mehrfachagenten - immer im Auftrag seines Kunden handelt. Ausschließlichkeitsvertreter oder Mehrfachagenten dagegen treten im Auftrag eines Produktgebers, z.B. einer oder mehrerer Versicherungen, auf und sind dazu veranlasst, deren Produkte zu verkaufen.Der Makler ist per Gesetz unabhängig. Mit dieser „Sachwalterfunktion“ sind folgende wesentliche Pflichten verbunden:
- Ausschließliches Vertreten der Interessen des Kunden
- Gewährleistung und Nachweis eines ausreichenden Marktüberblicks
- Haftung bei Verletzung seiner Pflichten
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Ein Schaden muss auch bezahlt werden!
Mit Einführung der sog. EU-Vermittlerrichtlinie (siehe auch nachfolgend) müssen Vermittler von Versicherungen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen und deren Bestehen dauerhaft nachweisen. Die Versicherungssumme muss mindestens 1,13 Mio. € je Schadenfall bzw. 1,7 Mio. € für alle Versicherungsfälle in einem Jahr betragen. Was bedeutet dies für den Verbraucher? Eine Fehl- oder Falschberatung oder sonstige Verletzung der Pflichten eines Maklers Ihnen gegenüber kann unter Umständen einen finanziellen Schaden verursachen, für den der Makler haftet. Dieser Schaden kann so groß sein, dass der Makler ihn selbst aus seinem eigenen Vermögen heraus nicht begleichen kann. Hier kann zum Schutz des Verbrauchers diese Pflichtversicherung einspringen.
EU-Vermittlerrichtlinie: Der Gesetzgeber will Sie schützen!
Im Mai 2007 ist die sog. EU-Vermittlerrichtlinie in Kraft getreten. Damit wurde die Vermittlung von Versicherungen gesetzlich geregelt und zu einem zulassungspflichtigen Beruf mit weitreichenden Pflichten und Voraussetzungen. Diese sind im Wesentlichen:
- Beratung und Angebot einer Versicherungslösung, die der Person, Situation und den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entspricht. Also eine bedarfsgerechte Beratung per Gesetz.
Vorliegen einer Gewerbeanmeldung und einer speziellen Gewerbeerlaubnis für die Versicherungsvermittlung. Diese Erlaubnis erteilen die jeweiligen regionalen Industrie- und Handelskammern und führen sie in einem öffentlich zugänglichen Register unter folgenden Voraussetzungen:
- Nachweis der o.g. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde (i.d.R. über eine entsprechende Prüfung bei der zuständigen IHK)
- Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse
Im Klartext: Versicherungen kann nur vermitteln, wer hohe Ansprüche an seine Person selbst und seine berufliche Qualifikation nachweist.
Beratungsprotokoll: Behaupten ist gut, Beweisen ist besser!
Ein weiterer wichtiger Sicherheitsaspekt: Die EU-Vermittlerrichtlinie verpflichtet zudem zur Erstellung eines Beratungsprotokolls, in dem der Makler das Beratungsgespräch und die Gründe für seine Empfehlung dokumentieren muss. Sollte es also tatsächlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, dient dieses Protokoll beiden Seiten als wesentliches Beweismittel.
Erfahrung und Spezialisierung: Denken Sie an die „Gesundheit“ Ihrer Finanzen!
Zahlen sagen oft viel, manchmal aber auch sehr wenig. Eine Versicherung rein unter dem Aspekt „Möglichst günstiger Beitrag!“ abzuschließen, birgt nicht selten erhebliche Risiken:
- Wie verhält sich der Versicherer im Schadensfall, also dann, wenn ich den Schutz wirklich benötige?
- Kann ich als „Versicherungslaie“ wirklich selbst beurteilen, in welchem Umfang entsprechend meiner persönlichen Situation der Versicherungsschutz gestaltet werden soll?
Seit Jahren am Markt tätige Makler können dies beurteilen und Ihnen Empfehlungen geben, die kein „unpersönlicher“ Online-Vergleichsrechner berücksichtigt. Nur wer über diese Erfahrung verfügt, kann Ihnen den richtigen Rat für einen tatsächlichen schützenden Versicherungsschutz geben.
Und nicht zu vergessen: Der Markt der Finanzdienstleistungen ist mittlerweile so komplex geworden, dass es kaum möglich ist, sich in allen Bereichen bis in die Tiefe auszukennen. Dies hat bei vielen Maklern – analog anderen Berufen – zu einer Spezialisierung geführt, aus der für den Verbraucher eine entsprechende Kompetenz resultiert. Denken Sie als Beispiel mal an Ihre eigene Gesundheit: Bei einer konkreten ernsthaften Erkrankung wird Sie ein verantwortungsvoller Hausarzt an einen Spezialisten überweisen. Auch Ihre Finanzen sollten Ihnen eine „Spezialbehandlung“ wert sein.
Über makler.de können Sie in Ihrer Nähe genau den Makler finden, der auf Ihr Thema und Ihre Fragen spezialisiert ist.