Diese Versicherungen kannst du 2021 von der Steuer absetzen

Versicherungs-Ratgeber

Versicherungen sind für viele Bereiche in deinem Leben ein wichtiger Schutz. Doch die Beiträge für deine Versicherungen können dich schnell mehrere hundert Euro pro Jahr kosten. Was viele allerdings nicht wissen – einige Versicherungsbeiträge kannst du jedoch steuerlich geltend machen, andere wiederum nicht. Welche Versicherungen du steuerlich absetzen kannst und wie du dabei vorgehst, erläutern wir dir in diesem Artikel…

22.06.2021

Die Mehrheit aller Steuerzahler wissen gar nicht, dass sie Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung angeben können und so oftmals eine Steuerrückerstattung vom Staat erhalten. Sie verschenken somit Jahr für Jahr eine stolze Summe an Geld.

Diese Versicherungen kannst du steuerlich absetzen

Versicherungsbeiträge werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben erfasst. Als Sonderausgaben sind Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, aber nicht als Werbungskosten gelten, zu verstehen. Sonderausgaben mindern deine Einkünfte und senken daher deine Steuerlast, sodass du Steuern sparst. Grundsätzlich kannst du deine Beiträge, die der Vorsorge dienen, in deiner Steuerklärung als Sonderausgaben geltend machen. Darunter fallen alle Sozialversicherungen:

  • Krankenversicherung

  • Pflegeversicherung

  • Arbeitslosenversicherung

  • Rentenversicherung

Aus deiner vom Arbeitgeber ausgestellten Lohnsteuerbescheinigung kannst du die Höhe der gezahlten Vorsorgeaufwendungen entnehmen und in der Steuererklärung angeben. Auch private Vorsorgeleistungen können steuerlich abgesetzt werden.

Besonderheit bei Altersvorsorgeaufwendungen

Achtung bei der Rentenversicherung: Hier werden lediglich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für berufsständische Versorgungswerke, die Basis-Rente oder Riester-Rente berücksichtigt. Beiträge, die du in eine private Rentenversicherung einzahlst, kannst du in der Regel nicht steuerlich geltend machen.
Neben den Ausgaben für die Altersvorsorge werden weitere Aufwendungen mit Vorsorgecharakter vom Staat berücksichtigt. Hierzu zählen:

 

  • die Risikolebensversicherung,

  • Berufsunfähigkeitsversicherung,

  • private Haftpflichtversicherung

  • private Unfallversicherung

Außerdem können berufsbedingte Versicherungen wie die Berufshaftpflichtversicherung und Arbeitsrechtsschutzversicherung steuerlich als Werbungs- oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Selbstständige können darüber hinaus die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung von der Steuer absetzen.

Höchstgrenzen beachten

Versicherungsbeiträge lassen sich nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen von der Steuer absetzen. Kosten, die die Höchstgrenzen übersteigen, können nicht abgesetzt werden. Folgende Höchstgrenzen gelten:

 

  • 1.900 Euro für Angestellte, Beamte und Rentner

  • 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler

Häufig übersteigen die Beitragszahlungen für Kranken- und Pflegeversicherung bereits die Höchstgrenzen, sodass du dann keine weiteren Versicherungen von der Steuer absetzen kannst. Ausnahmen gibt es bei den gezahlten Beiträgen für deine Altersvorsorge.

Grenzen bei Altersvorsorgeaufwendungen

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Rürup-Rente lassen sich als Single in deiner Steuerklärung für 2020 bis zu einer Maximalgrenze von 22.541 Euro (2021: 23.724 Euro) absetzen. Riester-Beiträge werden mit bis zu 2.100 Euro berücksichtigt. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bis zu einer Höhe von 8 Prozent berücksichtigt oder sind vollständig steuerfrei.

So trägst du deine Versicherungen richtig in die Steuerklärung ein

Die meisten absetzbaren Versicherungen trägst du als Sonderausgaben in die Anlage
Vorsorgeaufwand in deine Steuererklärung ein. Berufliche Versicherungen zählen zu den Werbungskosten Anlage N (Angestellte) oder Betriebskosten (Selbstständige).

Wichtig: Alle Versicherungen, die du auf deinem Lohnsteuerbescheid vorfindest, gehen gleich von deinem Gehalt ab. Diese musst du nicht mehr nachträglich beim Finanzamt nachweisen. Für alle anderen Versicherungen, die du steuerlich absetzen möchtest, musst du einen Nachweis an dein zuständiges Finanzamt übermitteln. Du darfst nur die
Versicherungen absetzen, die du tatsächlich bezahlt hast. Bewahre also die Rechnung, sowie entsprechenden Überweisungsbelege oder Kontoauszüge auf.

Diese Versicherungen kannst du nicht von der Steuer absetzen

Wie du siehst, kannst du einige deiner gezahlten Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung geltend machen, um eine Steuerrückzahlung zu erhalten. Es gibt aber auch Versicherungen, die du nicht von der Steuer absetzen kannst. Dazu gehören:

 

  • Krankenzusatzversicherungen

  • Pflegezusatzversicherung

  • Kfz-Kaskoversicherung (nur für Selbstständige absetzbar)

  • Hausratversicherung (Ausnahme: anteilig absetzbar für Arbeitszimmer)

  • Rechtsschutzversicherungen (außer Arbeitsrechtsschutz)

  • Kapitalanlage-Produkte deiner privaten Rentenversicherung

  • Kapitallebensversicherung, die du nach dem 01.01.2005 abgeschlossen hast

Wenn du dir unsicher bist, welche Versicherungen du in welcher Höhe von der Steuer absetzen kannst, empfiehlt es sich, Rücksprache mit deinem Steuerberater zu halten. Dieser wird dich beim Thema Versicherungen von der Steuer absetzen unterstützen, damit du möglichst eine Steuerrückzahlung erhältst.

Bis wann muss die Steuerklärung abgegeben werden?

Falls du deine Steuererklärung für 2020 noch nicht bei deinem zuständigen Finanzamt eingereicht hast, ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt, um dir deine Rückerstattungen zu sichern. In der Regel kannst du deine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Für das Steuerjahr 2020 endet die Frist ausnahmsweise am 31. Oktober 2021. Wenn du deine Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters oder des Lohnsteuerhilfevereins einreichst, muss diese bis Ende Februar des übernächsten Jahres eingereicht werden. Hier gilt für 2020 ausnahmsweise der 31. Mai 2022 als Stichtag.

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