6 wichtige Fakten zur Grundrente

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Für die grundlegende Alterssicherung ist die gesetzliche Rente zuständig. Doch diese ist von den geleisteten Einzahlungen während des Berufslebens abhängig. Geringverdiener, die viele Jahrzehnte in die Rentenkasse eingezahlt haben, sind oft mit einem geringeren Rentenanspruch als es die Grundsicherung in Deutschland vorsieht, konfrontiert. Und das obwohl sie ihr Leben lang in die gesetzlich Rentenkasse eingezahlt haben. Minijobs oder Teilzeitarbeit verstärken diese Problematik und sorgen dafür, dass nicht allen Menschen eine ausreichende Rente zur Bestreitung des Lebensunterhaltes im Alter zur Verfügung steht. Die Grundrente soll nun Abhilfe schaffen und die Renten von Geringverdienern aufbessern. Was bedeutet das konkret und kann die Grundrente Altersarmut verhindern? Wir erläutern die 6 wichtigsten Fakten zur Grundrente...

22.09.2020

Ab dem 1. Januar 2021 gilt das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Grundrente. Die Grundrente soll sicherstellen, dass Geringverdienern im Alter mehr zusteht als nur die Grundsicherung. Sie ist also ein individueller Zuschlag auf die Rentenansprüche, von dem rund 1,3 Millionen Rentner und Rentnerinnen profitieren werden.

 

#1 Sinn und Zweck der Grundrente?

Ziel der Grundrente ist es, langjährige Versicherungszeiten bei geringem Einkommen sowie den Menschen und seine Arbeitsleistung zu honorieren. Wer lange gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll nicht wegen geringem Verdienst in Armut leben müssen.

 
#2 Wann kommt die Grundrente?

Auf die Grundrente besteht ab dem 1. Januar 2021 ein rechtlicher Anspruch, wenn Sie die dafür geltenden Vorgaben erfüllen. Die ersten Grundrentenbescheide werden voraussichtlich im Juli 2021 von der Deutschen Rentenversicherung an die Bürger versendet, die zu diesem Zeitpunkt in das Rentenalter eintreten. Alle weiteren Rentner erhalten ihren Bescheid bis Ende 2022 und die entsprechenden Nachzahlungen ab dem Inkrafttreten des Gesetzes ab Januar 2021. Das heißt, dass Sie zwar ab dem genannten Datum Anspruch haben könnten, dass Sie im Fall der Bewilligung aber bis zu zwei Jahre auf die erste Zahlung warten müssen. Diese Wartezeit wird von der Rentenversicherung mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand begründet.

 
#3 Wer bekommt Grundrente?

Die aufstockende Rente wird an Personen gezahlt, die jahrzehntelang gearbeitet, Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben und nur ein geringes Einkommen hatten. Für diese Menschen würde die normale Rente mager ausfallen und den Weg zum Sozialamt nach sich ziehen. Wer gearbeitet und wenig verdient hat, soll aber bessergestellt werden als Menschen, die nur kurzzeitig oder gar nicht in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dazu muss das durchschnittliche Einkommen weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens betragen haben. Die Prüfung, ob ein Anspruch auf die Grundrente besteht, erfolgt automatisch. Es muss kein Antrag gestellt werden. Die Grundrente wird an Personen, die gerade ins Rentendasein eintreten sowie an langjährige Rentner gezahlt.

 

#4 Welche Voraussetzungen müssen für den Erhalt der Grundrente erfüllt sein?

Für den vollen Zuschlag müssen mindestens 35 Jahre Beitragszeit bestehen, bei min. 33 Jahren Grundrentenzeit gibt es einen anteiligen Anspruch. Die anrechenbare Beitragszeit für die volle Rente setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung oder Pflege

  • Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit

  • Bezug von Leistungen bei Krankheit

  •  Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Ersatzzeiten (Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft, politische Haft in der DDR)

 

Versicherungszeiten, die sich aus Zeiten der Kindererziehung ergeben, werden von der Rentenversicherung für einen Zeitraum bis zu drei Jahren so behandelt, als wäre in diesen Zeiten der Durchschnittsverdienst erreicht worden.

Haben Sie weniger als 35 Jahre Grundsicherungszeiten, aber mehr als 33 Jahre, erhalten Sie ebenfalls die Rentenbewilligung, allerdings einen geringeren Satz. Dieser wird monatlich erhöht, bis die volle Grundrente mit 35 Jahren erreicht ist.

Zu den anrechenbaren Grundrentenzeiten zählen NICHT:

- geringfügige Beschäftigungen ohne eigene Beitragszahlung (Minijob)
- Schulausbildung
- Bezug von Arbeitslosengeld I und II
- Zurechnungszeiten

Weitere Voraussetzungen für die Grundrente:

Neben der Anzahl von Beitragsjahren ist der im Berufsleben erhaltene Verdienst für die Zahlung der Grundrente von Bedeutung. Wer im Arbeitsleben wenig verdient hat, soll unterstützt werden. Es muss aber ein bestimmtes Einkommensniveau erreicht sein, sonst gehen Sie leer aus. Dafür wurde eine Untergrenze definiert,

Es werden alle Grundrentenzeiten anerkannt, in denen Ihr Verdienst mindestens 30 Prozent vom deutschen Durchschnittsverdienst betragen hat. In diesem Jahr liegt dieser Wert bei 1.013 Euro monatlichem Bruttoeinkommen, was 0,3 Entgeltpunkte pro Jahr für das Rentenkonto bedeutet. Haben Sie weniger verdient, wird diese Zeit nicht auf die Grundrente angerechnet. Der Wert des Durchschnittsverdienstes wird jedes Jahr neu festgesetzt, daher sind die Einkommensgrenzen der vorangegangenen Jahre niedriger. Neben einer Untergrenze wird auch eine Obergrenze angesetzt. Diese liegt bei 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens und beträgt 2020 ungefähr 2.700 Euro, die mit 0,8 Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto gutgeschrieben werden. Sollte Ihr durchschnittliches Einkommen während Ihres Arbeitslebens über diesem Wert liegen, erhalten Sie keine Grundrente.

 

#5 Wie hoch ist die Grundrente?

Pro Arbeitsjahr werden Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben, die die Grundlage für die Rentenberechnung, aber auch für die Grundrente bilden. Für ein Jahr Durchschnittsverdienst und daraus gezahlte Rentenbeiträge gibt es einen Entgeltpunkt (in den neuen Bundesländern geringfügig mehr). Dieser Wert wird verdoppelt, solange er nicht 0,8 Entgeltpunkte überschreitet. Dieses Verfahren wird für maximal 35 Jahre angewendet und zum Schluss um 12,4 Prozent gekürzt. Das Ergebnis bildet die Grundrente, die zur normalen Rente ausbezahlt wird.


#6 Was wird auf den zusätzlichen Rentenbetrag angerechnet?

Jede Art von Einkommen wird angerechnet. Beträgt das Einkommen bis zu 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Ehepaare, wird der volle Grundrentenzuschlag ausgezahlt. Bei Überschreitung dieses Betrages werden vom darüberliegenden Betrag 60 Prozent angerechnet. Beträgt das Einkommen mehr als 1.600 Euro bei Alleinstehenden und mehr als 2300 Euro bei Ehepaaren, wird der Betrag in voller Höhe angerechnet, der über dem Freibetrag liegt.

Eigenes Vermögen spielt bei der Grundrente keine Rolle. Sie müssen Ihr Vermögen also nicht offenlegen, um die Grundrente zu erhalten, selbst wenn Sie Immobilien oder andere Vermögenswerte besitzen.

 

Grundrente reicht nicht aus, um Altersarmut zu verhindern

Die Grundrente ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber nur ein Anfang. Es gibt zu viele Regelungen, die bestimmte Personenkreise ausschließen. Speziell Selbstständige und Künstler, die aufgrund geringen Einkommens nicht in die Rentenversicherung einzahlen konnten oder Mütter, die als Hausfrauen mehr als drei anrechenbare Jahre pro Kind in der Kinderversorgung und -erziehung tätig waren, kommen zu kurz. Diese ausgleichende Rentenzahlung war schon lange überfällig und entlastet einige Rentner. Das Konzept ist aber verbesserungswürdig, um dem Problem der Altersarmut tatsächlich zu begegnen.

Weiterhin ist zu betonen, dass die Grundrente die private Altersvorsorge nicht ersetzt. Denn bekanntermaßen reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um seinen Lebensstandard für das Alter zu sichern und einen sorgenfreien Ruhestand zu genießen. Daran wird auch die Grundrente nichts ändern. Wir empfehlen daher eine unabhängige Beratung bei einem/r Fachmann/-frau in Anspruch zu nehmen, um Ihre individuelle Rentenlücke berechnen zu lassen und eine geeignete private Vorsorgelösung für Sie zu finden.

 

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